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Anwalt für die Menschenrechte

Abschied von Konstantin Thun (1962-2006)
Wolfgang Kaleck

Am 12. Mai 2006 wurde in Raum 302 des Oberlandesgerichts Freiburg von der Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte sowie des Anwaltsvereins Freiburg die Neuauflage von Tino Thuns 1985 erstmals veröffentlichter Dissertation „Menschenrechte und Außenpolitik. Bundesrepublik Deutschland – Argentinien 1976-1983“ vorgestellt. Es war die letzte Veranstaltung, die Tino Thun besuchen sollte. Tino verfolgte die Veranstaltung in seinem Rollstuhl in der ersten Reihe sitzend. Er konnte und wollte nicht mehr öffentlich sprechen. Zu sehr war er bereits von der fast zwei Jahre an ihm zehrenden Krankheit, dem ALS-Syndrom, gezeichnet. Der veranstaltende Verein war ebenso wie die durch Referenten vertretene „Koalition gegen die Straflosigkeit“ von ihm mitbegründet worden. Die Zusammensetzung und die Tätigkeitskreise des Vereins kennzeichnen Tinos Charakter und seine Wirkungskraft: Die Kommission für Menschenrechte war gleichermaßen verankert in der Freiburger Provinz wie in der internationalen Menschenrechtsszene. Tino brachte nicht nur vermeintliche Antagonisten, wie Richter, Staatsanwälte und Anwälte an einen Tisch, sondern er schaffte es, durch seine integrierende und gleichzeitig hartnäckige Art, diese im Alltag so unterschiedlichen Juristen im weltweiten Engagement für die Menschenrechte in Argentinien, im Iran und sonst wo zu vereinen.

Wenn er sich als Freiburger Anwalt für die Rechte der von ihm vertretenen Flüchtlinge oder im Fall Klaus Zieschank für die Bestrafung argentinischer Militärs einsetzte, war er jeder Konfrontation gewachsen und kritisierte deutlich und konsequent eine verfehlte Ausländer- und Flüchtlingspolitik oder die Verstrickung deutscher Firmen und deutscher Diplomaten in die Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur. Er war einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, der sich sowohl professionell als auch politisch der internationalen Menschenrechtsarbeit widmete, lange bevor der Menschenrechtsdiskurs modisch wurde. Als Aktivist war er nach dem argentinischen Militärputsch am 24. März 1976 gemeinsam mit anderen für amnesty international in der Solidaritätsarbeit tätig. Vergeblich versuchten er und andere, die Bundesrepublik Deutschland zu einer klareren Haltung und zu mehr Engagement für die inhaftierten Deutschen und Deutschstämmigen zu bewegen. Wie wir heute wissen: in den meisten Fällen vergeblich. Elisabeth Käsemann war am 24. Mai 1977 und Klaus Zieschank am 27. Mai 1976 ermordet aufgefunden worden. 

Tino Thun arbeitete das Versagen deutscher Außenpolitik wissenschaftlich in seiner 1985 veröffentlichten Dissertation mit Vorworten von Ernst Käsemann, dem Theologieprofessor und Vater der ermordeten Elisabeth Käsemann, sowie des Schriftstellers Osvaldo Bayer auf. Zusammen mit dem Nachwort der deutschen Ausgabe des CONADEP-Berichtes stellt seine Dokumentation eine einzigartige kritische Bestandsaufnahme deutscher Außenpolitik am Beispiel der Beziehungen zur Militärdiktatur in Argentinien dar. Insbesondere das Kapitel über die Politik der BRD in Bezug auf die Verletzung der bürgerlichen und politischen Menschenrechte in Argentinien ist bis heute eine von Offiziellen unbeantwortet gebliebene Anklage gegen damalige deutsche Funktionsträger. Bisher ist der Wunsch von Ernst Käsemann, das Buch möge „Scham, Trauer und Zorn auch bei vielen, die es nach mir aufschlagen“ wecken, gerade bei denjenigen, die die Vorwürfe angehen und die zu ihnen am fundiertesten Stellung nehmen können, fast ohne Reaktion geblieben. Lediglich die ehemalige Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin – zu Diktaturzeiten selbst eine Menschenrechtsaktivistin – drückt in ihrer Laudatio zum Bremer Solidaritätspreis 2005 ihre Scham über dieses dunkle Kapitel deutscher Außenpolitik aus. Ernst Käsemann schrieb, dass „die das verzweigte Detail sammelnde, klar argumentierende, logisch aufgebaute Darstellung … kritisch kaum widerlegbar“ ist.

Bis heute haben die Vertreter des Auswärtigen Amtes keinen ernstzunehmenden Versuch dahingehend unternommen. Weder wurden die von Tino Thun und später von der Koalition gegen Straflosigkeit erhobenen Vorwürfe untersucht, noch wurde fundiert auf sie eingegangen. Noch auf einer Veranstaltung zum 30. Jahrestag der argentinischen Militärdiktatur am 10. März 2006 in Berlin sahen sich die beiden eingeladenen Vertreter des Auswärtigen Amtes außerstande, beispielsweise auf die sehr detaillierten Vorwürfe im Fall Elisabeth Käsemann einzugehen. Elisabeth Käsemann war zwischen dem 8. und 9. März 1977 in Buenos Aires verhaftet worden. Noch am 31. März schickte die Botschaft in Buenos Aires ein Telex an das Auswärtige Amt in Bonn, dass eine Elisabeth Käsemann in Argentinien nicht bekannt sei. Das Auswärtige Amt reagierte auch im weiteren Verlauf der Solidaritätskampagne nicht, obwohl in der Zwischenzeit eine Zeugenaussage der kurze Zeit ebenfalls verhafteten Freundin von Elisabeth Käsemann, der amerikanischen Staatsbürgerin Diana Houston, vorlag. 

Obwohl Elisabeth Käsemann bereits am 24. Mai 1977 ermordet wurde und die argentinischen Behörden die Namen der angeblich bei einem Gefecht Getöteten am 30. Mai 1977 veröffentlichten, darunter „Isabella Kasemann“, gab das AA die Tatsache des Auffindens der Leiche erst nach dem Freundschaftsspiel der Fußballnationalmannschaften von Argentinien und der Bundesrepublik Deutschland am 5. Juni 1977 bekannt. Selbst die offenkundigen Anzeichen einer Exekution, Einschüsse in den Genickbereich und den Rücken, wie sie die vom Vater Ernst Käsemann beauftragten Tübinger Gerichtsmediziner festgestellt hatten, veranlassten das Auswärtige Amt zu keinen weitergehenden Aktivitäten. Vielmehr wurde noch in einem Brief vom 31. August 1977 durch Bundesaußenminister Genscher ausgeführt, dass, wenn Beweise dafür erlangt werden, dass argentinische Stellen im Zusammenhang mit dem Tod Frau Käsemanns Rechtsverletzungen begangen haben, die Bundesregierung „deren weltweites Eintreten für die Menschenrechte Sie kennen, nicht zögern wird, gegenüber der argentinischen Regierung entsprechende Schritte zu unternehmen.“ 

Die Strafanzeige des Vaters wurde auf skandalöse Art und Weise am 8. Juni 1980 von der Staatsanwaltschaft Tübingen gem. § 153c StPO eingestellt, da weitere Ermittlungsmöglichkeiten angesichts der ablehnenden Haltung der argentinischen Behörden nicht bestünden. Es sollte bis zum 28. November 2003 dauern, bis deutsche Strafverfolgungsorgane dieses nicht hinnehmbare Zwischenergebnis korrigierten. An diesem Tag erließ das Amtsgericht Nürnberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehl gegen den früheren argentinischen Staatspräsidenten und Chef der argentinischen Militärjunta Jorge Videla, den früheren Oberbefehlshaber der Marine Emilio Massera und den Chef des 1. Heerescorps der Zone 1, Carlos Gulliermo Suarez Mason, wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in mittelbarer Täterschaft an den deutschen Staatsbürgern Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank. Dem Haftbefehl waren fünfjährige Bemühungen der „Koalition gegen Straflosigkeit“ und deren Anwälten, zu denen Tino Thun von Anfang an gehörte, vorangegangen.

Zu Beginn dieser Arbeit hatten sich lediglich die Vertreter des Bundesjustizministeriums positiv zum Begehren der „Koalition gegen Straflosigkeit“ geäußert, argentinische Militärs in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen. Beim Auswärtigen Amt überwog noch der Zorn über eine 1981 durch damalige Rechtsanwälte der argentinischen Familienangehörigen gegen den damaligen Bundesaußenminister Genscher erstattete Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Unter der rot-grünen Bundesregierung engagierte sich das Auswärtige Amt zunehmend für eine Strafverfolgung der argentinischen Militärs in Europa und Argentinien. Spät – aber nicht zu spät – wurde der Kontakt zu der Gruppe der deutschen Familienangehörigen in Buenos Aires aufgenommen und es wurde eine Gedenkplakette für alle 30 000 während der Militärdiktatur Verschwundenen im Garten der Deutschen Botschaft in Buenos Aires angebracht. Doch trotz dieser Gesten fühlten sich die aktuellen Repräsentanten deutscher Außenpolitik doch nicht bemüßigt, auf die Vorwürfe von Käsemann, Bayer und Thun einzugehen. 

So blieb es Tino vorbehalten, bei seiner letzten Teilnahme an einem Treffen der „Koalition gegen Straflosigkeit“ in seinen ehemaligen Kanzleiräumen am Tag nach der Freiburger Veranstaltung die offenen Fragen zu benennen. Das Reden fiel ihm schon sehr schwer. Doch seine Beiträge waren wie immer klar strukturiert und ebenso visionär - wie sein gesamtes Wirken in den letzten 30 Jahren. Er forderte eine wissenschaftliche und politische Aufarbeitung der deutsch-argentinischen Beziehungen in den Jahren 1976-1983, eine Untersuchung des Verhaltens des Auswärtigen Amtes damals und heute in Bezug auf Menschenrechte, mehr Transparenz der Außenpolitik, freien Zugang zu den Akten des AA sowie größere Berücksichtigung der Menschenrechte sowohl in der politikwissenschaftlichen wie auch in der diplomatischen und juristischen Ausbildung.

Er knüpfte damit genau an das an, was er schon 1985 als Perspektiven für die Umsetzung einer an den Menschenrechtsprinzipien orientierten Außenpolitik formuliert hatte: „Ein sich demokratisch verstehendes Staatswesen muss deshalb die Gestaltung außenpolitischer Entscheidungsprozesse transparent machen und Mitwirkung und Kontrolle von Parlament und Öffentlichkeit ermöglichen. Eine sich an den Gesetzen orientierende auswärtige Exekutivgewalt kann letztlich auch nicht der gerichtlichen Kontrollmöglichkeit entzogen werden. Der bislang von den Gerichten zugestandene ,breite Raum außenpolitischen Ermessens' ist mit einer demokratischen Außenpolitik nicht vereinbar. …

Die Demokratisierung der Außenpolitik würde dazu führen, dass Menschenrechtspolitik nicht mehr von kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen einiger weniger Industrienationen verdrängt wird. …
Weltweite Anstrengungen zur Verwirklichung aller Menschenrechte könnten bisherige Blockbildungen überwinden helfen und neue politische Bündnisse Wirklichkeit werden lassen, die den Menschen in den Mittelpunkt allen politischen Handelns stellen.“

Die meisten seiner Forderungen harren noch der Umsetzung. Es gibt noch viel zu erledigen. Tino Thun wird uns dabei fehlen.

Wolfgang Kaleck ist Vorsitzender des Republikanischen Anwälte- und Anwältinnen-Vereins (RAV) und hat zusammen mit Tino Thun als Anwalt für die „Koalition gegen Straflosigkeit“ gearbeitet.