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Briefaktion für Claudia
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Klage für Claudia Der Fall ist durchaus emblematisch: Claudia, eine junge Frau von wenig mehr als 20 Jahren, lernt Juan kennen, von Beruf Polizist. Sie verlieben sich und heiraten nach fünf Monaten idyllischer Verlobungszeit. Am Tag der Hochzeit steckt Claudia ihre erste Ohrfeige ein. Von da an und die folgenden dreizehn Monate lang wächst sich die Zweierbeziehung zu einer einzigen Gewaltspirale aus Schlägen, Folter und Vergewaltigung aus. Claudia macht eine Anzeige, aber der Ehemann ist Polizist, so dass sie nicht nur ausgelacht, sondern auch bedroht wird. Claudia macht einen Selbstmordversuch. Aber sie wird gerettet und ihr Ehemann schickt sie zurück in die Hölle. Nach jedem Schlag sein neuerliches Versprechen: „Ich tue das nie mehr wieder.“ Die Geschichte hätte so jahrelang weitergehen können, wie in so vielen Fällen. Aber Claudia setzte dem Horrorkreislauf ein Ende. Eines Nachts drückte sie genau die Waffe ab, die ihr Ehemann ein paar Stunden zuvor benutzt hatte, um sie zu vergewaltigen. Und das von der Gesellschaft ignorierte Opfer verwandelte sich für deren Institutionen in eine Mörderin. Fünfzehn Jahre Haftstrafe. Geschehen in Mendoza, Argentinien. Das Urteil erging paradoxerweise am 25. November 2002, am Tag gegen Gewalt an Frauen. Argentinische
Frauen bitten darum, den folgenden oder einen ähnlich lautenden Brief an
den Obersten Gerichtshof in Mendoza zu senden, um eine Wiederaufnahme des
Verfahrens gegen Claudia Sosa zu erwirken. Der
Brief sollte an folgende Adresse geschickt werden: Suprema
Corte de Justicia Tel.:
005461-4493300 Carta Modelo (Lugar
y Fecha) Sres
Jueces de la
De
nuestra mayor consideración: (Nombre
de organización o persona)……………………………………….., ……………………se
dirige a Uds. con el objeto de solicitar la revisión del caso Claudia Sosa,
condenada a la pena de quince años de prisión, como autora penalmente
responsable del delito de homicidio agravado con circunstancias
extraordinarias de atenuación. (Ort
und Datum) Sehr
geehrte Richter der Siebten Strafkammer, wir......(Name
der Organisation oder Person) wenden uns an Sie mit der Bitte um eine
Revision des Falles Claudia Sosa: Sie wurde zu 15 Jahren Gefängnis
verurteilt, weil sie zurechnungsfähig und des Mordes für schuldig befunden
wurde, wobei ihr ausserordentlich mildernde Umstände zuerkannt wurden. Die
Landesverfassung nahm 1994 in ihren Artikel 75, Absatz 22, die „Konvention
zur Abschaffung jeglicher Form von Diskriminierung von Frauen“ auf, die
Rechte für Frauen verankert und so Grundsätze und Normen garantiert, die
notwendig sind, um die Chancengleichheit von Männen und Frauen zu
erreichen. Wir
sind der Auffassung, dass beim Urteilsspruch gegen Claudia Sosa diese
Verfassungsgarantien nicht in Betracht gezogen wurden. Obwohl bei dem Fall
ausserordentlich mildernde Umstände festgestellt wurden, sind in dem Urteil
gesetzlich vorgesehene Massnahmen, wie internationale Verträge und
Abkommen, die schon erwähnte Konvention (CEDAW) und die Konvention gegen
Folter und andere grausame Behandlungen und Strafen, nicht erkennbar. Ebensowenig
fand auch die besondere Situation, in der Claudia Sosa lebte, Beachtung.
Unserer Meinung nach beachteten die psychiatrischen Gutachter nicht gebührend,
dass Claudia unter dem „Syndrom der geschlagenen Frau“ litt. Dieses
„Syndrom der geschlagenen Frau“ besthet aus einer Reihe von Symptomen
und Anzeichen, die sich in emotionaler Unausgeglichenheit und Haltlosigkeit
aufgrund traumatischer Erfahrungen äussern. Wenn ein Opfer ständig in
einem Machtverhältnis unterdrückt wird, verfängt es sich in einem Gewirr
von für es selbst unverständlichen Widersprüchen (Liebe-Hass) aufgrund
seines geringen Selbstwertgefühls, der Selbstentwertung und dem Schuldgefühl,
das der den Missbrauch Ausübende dauernd verstärkt. All
dies bewirkt beim Opfer einen Zustand der inneren Entleerung und Starre. Angesichts
dieser Situation klammern sich viele Frauen an unrealistische Hoffnungen im
Hinblick auf eine Konfliktlösung, etwa, dass der Peiniger verschwindet -
was zweifellos nicht passiert -, so dass das Leiden zu keinem Ende kommt,
paralysierend wirkt und damit ein Entkommen und Suchen nach einer anderen Lösung
verhindert. Der Peiniger entzieht dem Opfer die gesunden Anteile, also das,
was psychologisch möglich macht, sich gegen den Angstzustand zu wappnen. In
diesem Sinne ist der Missbrauch oder die Misshandlung gleichsam eine Raub
der Identität der anderen Person. Dieses
Syndrom agiert wie ein Selbstverteidigungsmechanismus - eine Dissoziation -,
wenn jemand ständig Misshandlungen ausgesetzt ist, und äussert sich in
Ausdruckslosigkeit in Mimik und Gestik, Apathie, Willensschwäche, ohne
jedoch Gefühlskälte noch krankhafte Einbildung zu bedeuten (Walker, 1989;
Maier, 1979). Weitere symptomatische Äusserungen sind posttraumatischer
Stress, quälende Erinnerungsbilder, Schlafstörungen, Alpträume. Darunter
Leidende neigen dazu, sich zu isolieren und in sich zurück zu ziehen und
gelten daher als unsensibel, starr oder abwesend. Die zuvor genannten
Emotionen sind notwendige, man könnte sogar sagen: unvermeidliche Folgen für
die Leidenden. Unter
den Gewaltumständen, unter denen Claudia Sosa litt, ist die Angst
hervorzuheben. Da sie Opfer jedweder Form von Missbrauch ist, spürt sie
eine irrationale Angst. Die höchste Form von Schrecken wurde ihr vom
uniformierten Ehemann auferlegt: er missbraucht, ist gewalttätig, bewaffnet
und skrupellos. Eine Angst - wie gesagt: intensiv und grenzenlos -, die
Claudia nicht nur gegenüber ihrem missbrauchenden Ehemann, sondern auch der
Institution gegenüber empfindet, der er angehört und deren Rache sie
vorausahnt. Claudia
war Opfer von Gewalt, das Ergebnis ist ein psychischer, physischer,
sexueller und psychologischer Schaden. Dazu kommt heute ihr Freiheitsentzug.
Wir vertrauen darauf, dass das Hohe Gericht, dem Sie angehören, befindet,
dass Claudia in legitimer Verteidigung gehandelt hat, dass Sie als
Rechtsgrundlage die Fälle heranziehen, bei denen ein Freispruch erging und
dass das Urteil gegen Claudia Paola Sosa aufgehoben wird. Aus
den genannten Gründen bitten wir Sie, dass Sie unsere Petition dem Geist
der Verfassung und dem ausdrücklichen Versprechen des argentinischen
Staates entsprechend annehmen, die Anwendung von Massnahmen zum Schutz von
Frauen vor jedweder Gewalt zu garantieren. Mit
freundlichen Grüssen |