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Briefaktion für Claudia


Hier klicken ! Briefentwurf

Klage für Claudia
 von Esther Andradi

Der Fall ist durchaus emblematisch: Claudia, eine junge Frau von wenig mehr als 20 Jahren, lernt Juan kennen, von Beruf Polizist. Sie verlieben sich und heiraten nach fünf Monaten idyllischer Verlobungszeit. Am Tag der Hochzeit steckt Claudia ihre erste Ohrfeige ein. Von da an und die folgenden dreizehn Monate lang wächst sich die Zweierbeziehung zu einer einzigen Gewaltspirale aus Schlägen, Folter und Vergewaltigung aus. Claudia macht eine Anzeige, aber der Ehemann ist Polizist, so dass sie nicht nur ausgelacht, sondern auch bedroht wird. Claudia macht einen Selbstmordversuch. Aber sie wird gerettet und ihr Ehemann schickt sie zurück in die Hölle. Nach jedem Schlag sein neuerliches Versprechen: „Ich tue das nie mehr wieder.“ Die Geschichte hätte so jahrelang weitergehen können, wie in so vielen Fällen.

Aber Claudia setzte dem Horrorkreislauf ein Ende. Eines Nachts drückte sie genau die Waffe ab, die ihr Ehemann ein paar Stunden zuvor benutzt hatte, um sie zu vergewaltigen. Und das von der Gesellschaft ignorierte Opfer verwandelte sich für deren Institutionen in eine Mörderin. Fünfzehn Jahre Haftstrafe. Geschehen in Mendoza, Argentinien. Das Urteil erging paradoxerweise am 25. November 2002, am Tag gegen Gewalt an Frauen.
Der erste Teil ist eine altbekannte Geschichte. Sie wiederholt sich jeden Augenblick in irgendeinem Ort dieser Welt. Tausende Frauen sterben täglich aufgrund von Schlägen und Misshandlungen durch ihre Ehemännner, Lebensgefährten, Liebhaber. Die Statistiken internationaler Organisationen und sozialer Initiativen, die Erklärungen von Staaten und Nichtregierungsorganisationen bilden einen Chor, der einer griechischen Tragödie würdig wäre. Ein Chor, der vor lauter Wiederholungen im sozialen Kontext aufgegangen zu sein scheint, gleichsam als Teil des Gewaltrituals. Angesichts der Schläge die Klage. Gute Absichten und Hoffnung auf Besserung. Irgendwann. „Wenn er sie wenigstens nicht schlägt“, träumen etliche Mütter vom idealen Ehemann für ihre Töchter.

Claudia hat den Spieß umgedreht. Sie ist die Vergewaltigte, die tötet, um nicht zu sterben, die Geschlagene, die zurückschlägt, das verwundete Tier, das aus Überlebensinstinkt angreift. Der winzige Prozentsatz von Opfern, die reagieren, bringt das gesellschaftliche Kalkül durcheinander, ist im Programm nicht vorgesehen, bricht das Bild, wirft die Spielfiguren um. Das Opfer schwingt sich also zur Mörderin auf. Verurteilt sie. Sperrt sie ein. Bestraft sie.
Wann ist Verteidigung legitim? Wo ist in einer gegebenen Situation die Grenze zwischen Opfer und Aggressor? Wie ist zu erreichen, dass das Leben zurückkehrt, wenn die Psyche einmal beschädigt ist? Weder staatliche Organisationen noch andere Institutionen waren zur Stelle, um Claudia zu unterstützen, ihr psychologisch und menschlich Hilfe zu leisten in einer bedrückenden Lage, die mehr als ein Jahr lang von Schrecken und Selbstzerstörung geprägt war. Und nach dem Ende des Dramas ging der Alptraum mit den psychologischen Gutachtern, den Psychiatern, Anwälten und Richtern weiter, die bei der Urteilsverkündung das „Syndrom der geschlagenen Frau“ und all die internationalen Abkommen wie die „Konvention zur Abschaffung von jeder Form von Diskriminierung von Frauen“ (CEDAW) und die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen und Strafen ignorierten.

 Hier einige der Empfehlungen, um Gewalt an Frauen zu vermeiden:
„Geeignete und effiziente Beratungsstellen sollten vorhanden sein, um Gewalt in der Familie und außerhäusliche Gewalt zu vermeiden. Es sollte Vorsorge gegen Akte der Gewalt an Frauen getroffen werden, wenn geschehen, sollten diese Akte untersucht und bestraft werden, egal von wem sie begangen wurden, eingeschlossen öffentliche Angestellte und Angehörige der Polizei, der Sicherheitskräfte, dem Heer und dem Militärapparat insgesamt. Keine Sitte, Tradition und kein religiöser Grundsatz soll als Vorwand herangezogen oder angewendet werden, um Gewalt an Frauen zu rechtfertigen...“
Es gibt keinen schlimmeren Tauben als den, der nicht hören will, sagt der Volksmund. Ob das stimmt? Aber wenn es nicht so wäre, welche Ausmaße müsste Claudias Schmerzensschrei haben, damit er gehört wird? u

Übersetzung: Gaby Küppers

Argentinische Frauengruppen haben eine Briefaktion an das Berufungsgericht in Mendoza gestartet und fordern auf, sich daran zu beteiligen. Ein Briefentwurf in Spanisch und Deutsch kann von unserer Website www.ila-web.de heruntergeladen werden.

Briefentwurf

Argentinische Frauen bitten darum, den folgenden oder einen ähnlich lautenden Brief an den Obersten Gerichtshof in Mendoza zu senden, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Claudia Sosa zu erwirken.

 

Der Brief sollte an folgende Adresse geschickt werden:

Suprema Corte de Justicia
Séptima Cámara en lo Criminal
Palacio de Justicia - 4to piso -
Ciudad CP (5500)
Mendoza - Argentina

Tel.: 005461-4493300
Fax: 005461-42 36 942

Carta Modelo 

(Lugar y Fecha)

 Sres Jueces de la
Séptma Cámara en lo Criminal
Dres.: Agustín Pedro Chacón, Gonzalo Guiñazú
subrogante del Dr. Arnaldo José Kletzl - Pedro Carrizo
Suprema Corte de Justicia

 

De nuestra mayor consideración:

(Nombre de organización o persona)……………………………………….., ……………………se dirige a Uds. con el objeto de solicitar la revisión del caso Claudia Sosa, condenada a la pena de quince años de prisión, como autora penalmente responsable del delito de homicidio agravado con circunstancias extraordinarias de atenuación.

La Constitución Nacional desde 1994 incorporó en su art. 75, inc. 22, la "Convención Sobre Eliminación De Toda Forma De Discriminación Contra La Mujer", que consagra los derechos para las mujeres, garantizando de esta manera los principios y normas para lograr la igualdad de oportunidades entre varones y mujeres. Consideramos que en la sentencia a Claudia Sosa no se tuvo en cuenta aquello que en la Constitución se garantiza. En el dictamen del caso - aunque con circunstancias extraordinarias de atenuación - no se ven reflejadas medidas contempladas en la legislación: Los tratados y concordatos internacionales, la ya mencionada Convención (CEDAW) y la Convención contra la tortura y otros tratos o penas crueles, inhumanos o degradantes.

En el mismo sentido, tampoco se consideró la situación específica de la realidad que vivía Claudia Sosa. A nuestro entender, los peritos psiquiatras no tuvieron en cuenta que Claudia sufría del Síndrome de la "mujer golpeada".
El “síndrome de mujer golpeada” es un conjunto de síntomas y signos que se traducen en desequilibrio emocional y disociación por las experiencias traumáticas vividas. Cuando se es sometida constantemente en una relación de poder, la víctima queda entrampada en una maraña de contradicciones incomprensibles para sí misma (amor-odio) debido a la baja autoestima, la desvalorización y la culpa, que el abusador se encarga de reforzar constantemente.
Esto deja a la víctima en una situación de vaciamiento interno y parálisis.

Ante esta situación muchas mujeres tienen ideas mágicas de resolución del conflicto, por ejemplo, que el abusador va a desaparecer,-cosa que indudablemente no sucede- por lo que el sufrimiento es permanente y paralizante e impide escapar y buscar otra salida. El otro se lleva lo sano, que es lo que psicológicamente permite defenderse de la angustia. En este sentido, el abuso o maltrato se interpreta como un robo de la identidad de la otra persona.
Este síndrome, actúa como un mecanismo de autodefensa –disociación- ante la exposición constante al maltrato y se manifiesta en la falta de expresión, agestualidad, apatía, abulia, lo que no quiere decir ni frialdad ni fabulación (Walker, 1989; Maier, 1979). Otras manifestaciones sintomáticas son el estrés postraumático, imágenes retrospectivas, alteraciones del sueño, pesadillas. Quienes lo padecen, generalmente se aíslan, reprimen y se les ve como insensibles, paralizadas o ausentes. Las emociones antes mencionadas son consecuencias necesarias, diríamos inevitables, para quienes lo padecen.

Entre las circunstancias de violencia sufridas por Claudia Sosa debe ser destacado el miedo. Al ser víctima de cualquier tipo de abuso se siente un miedo irracional. El terror paroxístico le fue impuesto por el marido uniformado: abusador, violento, armado e inescrupuloso. Miedo –reiteramos, intenso y paroxístico- que Claudia Sosa sentía no sólo respecto de su marido abusador, sino de la institución a la que éste pertenecía y cuya venganza presumía.
Claudia fue víctima de violencia que ha resultado en daño psíquico, físico, sexual y psicológico. A ello se une hoy, el verse privada de la libertad. Confiamos que el alto Tribunal que Uds. Integran, considere que Claudia actuó en legítima defensa, tomando como jurisprudencia los fallos absolutorios de casos similares, y anule la sentencia de Claudia Paola Sosa.

Por lo antes expuesto, solicitamos que acepten nuestra petición, acorde al espíritu de la Constitución Nacional y al expreso compromiso asumido por el Estado argentino de garantizar la implementación de medidas que protejan a las mujeres de una vida libre de todo tipo de violencia.

Atentamente

Firma

 
Deutsche Übersetzung:

 (Ort und Datum)

 Sehr geehrte Richter der Siebten Strafkammer,

 wir......(Name der Organisation oder Person) wenden uns an Sie mit der Bitte um eine Revision des Falles Claudia Sosa: Sie wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie zurechnungsfähig und des Mordes für schuldig befunden wurde, wobei ihr ausserordentlich mildernde Umstände zuerkannt wurden.

Die Landesverfassung nahm 1994 in ihren Artikel 75, Absatz 22, die „Konvention zur Abschaffung jeglicher Form von Diskriminierung von Frauen“ auf, die Rechte für Frauen verankert und so Grundsätze und Normen garantiert, die notwendig sind, um die Chancengleichheit von Männen und Frauen zu erreichen.

Wir sind der Auffassung, dass beim Urteilsspruch gegen Claudia Sosa diese Verfassungsgarantien nicht in Betracht gezogen wurden. Obwohl bei dem Fall ausserordentlich mildernde Umstände festgestellt wurden, sind in dem Urteil gesetzlich vorgesehene Massnahmen, wie internationale Verträge und Abkommen, die schon erwähnte Konvention (CEDAW) und die Konvention gegen Folter und andere grausame Behandlungen und Strafen, nicht erkennbar.

Ebensowenig fand auch die besondere Situation, in der Claudia Sosa lebte, Beachtung. Unserer Meinung nach beachteten die psychiatrischen Gutachter nicht gebührend, dass Claudia unter dem „Syndrom der geschlagenen Frau“ litt. Dieses „Syndrom der geschlagenen Frau“ besthet aus einer Reihe von Symptomen und Anzeichen, die sich in emotionaler Unausgeglichenheit und Haltlosigkeit aufgrund traumatischer Erfahrungen äussern. Wenn ein Opfer ständig in einem Machtverhältnis unterdrückt wird, verfängt es sich in einem Gewirr von für es selbst unverständlichen Widersprüchen (Liebe-Hass) aufgrund seines geringen Selbstwertgefühls, der Selbstentwertung und dem Schuldgefühl, das der den Missbrauch Ausübende dauernd verstärkt.

All dies bewirkt beim Opfer einen Zustand der inneren Entleerung und Starre.

Angesichts dieser Situation klammern sich viele Frauen an unrealistische Hoffnungen im Hinblick auf eine Konfliktlösung, etwa, dass der Peiniger verschwindet - was zweifellos nicht passiert -, so dass das Leiden zu keinem Ende kommt, paralysierend wirkt und damit ein Entkommen und Suchen nach einer anderen Lösung verhindert. Der Peiniger entzieht dem Opfer die gesunden Anteile, also das, was psychologisch möglich macht, sich gegen den Angstzustand zu wappnen. In diesem Sinne ist der Missbrauch oder die Misshandlung gleichsam eine Raub der Identität der anderen Person.

Dieses Syndrom agiert wie ein Selbstverteidigungsmechanismus - eine Dissoziation -, wenn jemand ständig Misshandlungen ausgesetzt ist, und äussert sich in Ausdruckslosigkeit in Mimik und Gestik, Apathie, Willensschwäche, ohne jedoch Gefühlskälte noch krankhafte Einbildung zu bedeuten (Walker, 1989; Maier, 1979). Weitere symptomatische Äusserungen sind posttraumatischer Stress, quälende Erinnerungsbilder, Schlafstörungen, Alpträume. Darunter Leidende neigen dazu, sich zu isolieren und in sich zurück zu ziehen und gelten daher als unsensibel, starr oder abwesend. Die zuvor genannten Emotionen sind notwendige, man könnte sogar sagen: unvermeidliche Folgen für die Leidenden.

Unter den Gewaltumständen, unter denen Claudia Sosa litt, ist die Angst hervorzuheben. Da sie Opfer jedweder Form von Missbrauch ist, spürt sie eine irrationale Angst. Die höchste Form von Schrecken wurde ihr vom uniformierten Ehemann auferlegt: er missbraucht, ist gewalttätig, bewaffnet und skrupellos. Eine Angst - wie gesagt: intensiv und grenzenlos -, die Claudia nicht nur gegenüber ihrem missbrauchenden Ehemann, sondern auch der Institution gegenüber empfindet, der er angehört und deren Rache sie vorausahnt.

Claudia war Opfer von Gewalt, das Ergebnis ist ein psychischer, physischer, sexueller und psychologischer Schaden. Dazu kommt heute ihr Freiheitsentzug. Wir vertrauen darauf, dass das Hohe Gericht, dem Sie angehören, befindet, dass Claudia in legitimer Verteidigung gehandelt hat, dass Sie als Rechtsgrundlage die Fälle heranziehen, bei denen ein Freispruch erging und dass das Urteil gegen Claudia Paola Sosa aufgehoben wird.

Aus den genannten Gründen bitten wir Sie, dass Sie unsere Petition dem Geist der Verfassung und dem ausdrücklichen Versprechen des argentinischen Staates entsprechend annehmen, die Anwendung von Massnahmen zum Schutz von Frauen vor jedweder Gewalt zu garantieren.

Mit freundlichen Grüssen 

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