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Inhalt
Literatur Special Herbst 2003
Aussitzen von Kirchenasyl geht nicht
von Sigrid Becker-Wirth
Zwanzig Jahre gibt es die Kirchenasylbewegung in Deutschland. Ab und zu taucht sie in einer Mediennotiz auf, meist dann, wenn eine Zuflucht geräumt wurde oder die Verantwortlichen vom Rechtsstaat juristisch belangt werden sollen. Dass seit 1983 Flüchtlinge in über 70 Prozent der Fälle durch das Kirchenasyl erfolgreich vor einer Abschiebung geschützt wurden, erfährt die Leserin/der Leser in den vierundzwanzig Beiträgen des Handbuches zum Kirchenasyl.
Das Asylrecht in Deutschland und der Europäischen Union sei alles andere als ein Schutz für, viel eher schon ein Schutz vor Flüchtlingen, zeigt Heribert Prantl im ersten Artikel dieses Buches klar und sprachlich brillant auf. „Seit den 80er Jahren gibt es in Deutschland und Westeuropa die Tendenz, sich gegen Flüchtlinge abzuschotten. Flüchtlinge werden nicht als Herausforderung zu globaler Solidarität und Verteidigung von Menschenrechten begriffen, sondern als Bedrohung für Wohlstand und innere Sicherheit. Vor diesem Hintergrund hat die Hilfe für Flüchtlinge auch eine politische Dimension. Sie hat kritische Anfragen an eine Politik und Gesetzgebung zu richten und muss die Einhaltung humanitärer Grundsätze und internationaler Standards des Flüchtlingsschutzes politisch einklagen“, stellen dann auch die HerausgeberInnen Wolf-Dieter Just und Beate Sträter in ihrer Einleitung fest.
Die theologischen Grundlagen des Kirchenasyls werden in fünf Beiträgen gründlich reflektiert und verständlich dargestellt, denn die Gemeinden, die sich für diese Aktionsform entscheiden, sehen sich in der langen Tradition des biblischen Asyl- und Fremdenrechts und wollen in diesem Sinne ihr Verhalten begründen. Andreas Lob-Hüdepohl verteidigt zum Beispiel in seinen theologisch-ethischen Überlegungen das Kirchenasyl gegen alle Versuche „es als karitativ-barmherzige Geste der Kirche gegenüber einigen Flüchtlingen umzudeuten“. In den beiden Artikeln zu den rechtlichen Grundlagen wird u.a. der Dienst des Kirchenasyls am Rechtsstaat herausgearbeitet, der Gesetzeslücken aufdeckt und dazwischen tritt, wo Recht zu Unrecht wird. Die Rechtmäßigkeit des Kirchenasyls und damit die Absicherung durch die Verfassung wird juristisch, aber trotzdem verständlich, erörtert.
Den Unterschied zum individuellen zivilen Ungehorsam verdeutlichen die Erfahrungsberichte Schutz gewährender Gemeinden, denn Kirchenasyl ist eine in der Gemeinschaft getroffene und von ihr zu tragende Entscheidung, die einen bewussten Rechtsbruch impliziert. „Aussitzen eines Kirchenasyls geht nicht“, denn ein in der Annahme nur eine kurze Zeit überbrücken zu müssen begonnenes Kirchenasyl kann zu einer Wüstenwanderung werden. Dies wird in dem Bericht einer Braunschweiger Kirchengemeinde, die viereinhalb Jahre einer achtköpfigen pakistanischen Familie Asyl gewährt hatte, anschaulich geschildert. Die „Inschutznahme“ der antastbaren Würde der Menschen, sprich Kirchenasyl, kann daher nie spontan erfolgen, denn sie ist eine permanente Anstrengung, die viel Kraft und Nerven kostet und deren Ausgang ungewiss ist. Dies wird auch im Bericht über das fast zwei Jahre dauernde Wanderkirchenasyl konkret nachvollziehbar.
Spannend ist auch der Bericht von Jürgen Quandt über das „Projekt Fluchtwohnung von Asyl in der Kirche Berlin“. Dieses Projekt war eine Antwort auf die Erfahrungen, dass immer mehr Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und mit einer ungeklärten rechtlichen Situation obdachlos wurden. Um diesen Menschen überhaupt weiterhelfen zu können, mussten sie zunächst menschenwürdig und sicher untergebracht und versorgt werden. Da in diesen Fällen ein Kirchenasyl nicht oder noch nicht anstand, war es sehr schwer, Kirchengemeinden zu finden, die zur Aufnahme solcher Menschen bereit waren. Es musste also nach einer Zwischenlösung gesucht werden. Es ist zu hoffen, dass diese seit 1995, nun in einer modifizierten Form bestehende „Zwischenlösung“ auch in anderen Städten Nachahmung findet. Aber dies allein reicht wohl nicht, denn „neben der humanitären Hilfe wird es in den nächsten Jahren vor allem die Aufgabe sein, sich zum Anwalt und zur Stimme dieser Schwächsten in der Gesellschaft zu machen“.
Das Buch gibt einen guten Überblick über die Geschichte, die Erfahrungen und die praktischen Auswirkungen des Kirchenasyls. Die theologischen und spirituellen Grundlagen werden erarbeitet, rechtsethische und rechtspraktische Probleme erörtert und die Position der Kirchen vorgestellt. Praktische Tipps, Hinweise und ein ausführlicher Adressteil runden dieses informative Handbuch ab, das, wie die HerausgeberInnen in der Einleitung schreiben, hoffentlich „allen hilft, die sich für schutzbedürftige Flüchtlinge engagieren“. Auch LeserInnen, die sich außerhalb des Kirchenasyls engagieren (wollen), bekommen hier viele Impulse. In Deutschland leben schätzungsweise eine Million Menschen „ohne legalen Aufenthaltsstatus“, wie es in der Amtssprache lapidar heißt. Wolf-Dieter
Just und Beate Sträter (Hrsg.), Kirchenasyl, Ein Handbuch, von Loeper
Literaturverlag, Karlsruhe 2003, 272 S., 16,90 Euro
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