aus Textilproduktion/ ila 351
Hungerlöhne als „Ausweg
aus der Armut“
Maquiladoras in Honduras
von Ina Hilse
In Honduras sind Maquilas ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Sie sind
eine der wichtigsten Devisenquellen neben den Rücküberweisungen der
MigrantInnen aus den USA, den Einnahmen aus Tourismus und Kaffeeexport. Die
honduranische Regierung betrachtet die Maquilaindustrie als den Königsweg,
Arbeitsplätze zu schaffen und das wirtschaftliche Wachstum des Landes
voranzutreiben. Daher unterstützt sie die Ansiedlung von Maquilas nach
Kräften.
Die Wirtschaftskrise von 2008 in den USA, wichtigster Handelspartner von
Honduras, hat sich stark auf die honduranische Wirtschaft ausgewirkt. Die
Sektoren der urbanen Produktion waren davon besonders betroffen. In der
Textil- und Agrarproduktion wurden zahlreiche Unternehmen geschlossen. 128
Firmen zwischen Januar 2008 und Juni 2010. Die zahlreichen Schließungen von
Fabriken zogen Massenentlassungen nach sich. Die Vereinigung der
Honduranischen Maquiladoras gibt den Verlust von Arbeitsplätzen im Jahr 2008
mit 15 000 und weiteren 12 000 für 2009 an. Im gleichen Zeitraum wurde der
Mindestlohn für die Maquilas sehr gering gehalten, um die Abwanderung der
Maquilas in andere Regionen zu verhindern.
Die Maquilaproduktion ist in Honduras im Norden des Landes angesiedelt, in
der Nähe der Industriestadt San Pedro Sula, die auch über einen bedeutenden
Hafen, Puerto Cortés, verfügt. In Honduras wird u.a. für die Unternehmen
Fruit of the Loom, Sara Lee, Gildan, Hanes, Adidas produziert. Ca. 38
Prozent des Kapitals in den honduranischen Maquilas stammt aus den USA,
schließlich wird für den US-amerikanischen Markt produziert. Weitere 30
Prozent sind Verbindungen aus honduranischen und US-amerikanischen Firmen.
Ca. 55 Prozent des Bruttoinlandproduktes von Honduras werden hier, im Valle
de Sula, erwirtschaftet.
Die Vorteile für Unternehmen, ihre Maquilas in Honduras anzusiedeln, liegen
auf der Hand: die Nähe zu den USA, das Lohnniveau, die kaum vorhandene oder
durchgesetzte Umweltschutzgesetzgebung und die erwähnte Befreiung von Zöllen
und Steuern. Theoretisch sind die Unternehmen verpflichtet, die nationale
Arbeitsgesetzgebung sowie die auch von Honduras ratifizierten
internationalen Verträge einzuhalten. Sie profitieren jedoch von der
geringen Fähigkeit und dem mangelnden politischen Willen der Regierung,
diese Vorschriften umzusetzen. Daher hat die Ansiedlung von
Maquilaunternehmen unweigerlich Umweltverschmutzung, verringerte
Steuereinnahmen sowie miserable Arbeitsbedingungen zur Folge. Wenn die
sozialen, wirtschaftlichen und Umwelt-Folgekosten in die Rechnung einbezogen
würden, würde sich schnell herausstellen, dass die Maquilas keinen Gewinn
erwirtschaften.
Die Produktion wird in drei legalen Formen durchgeführt, die der nationalen
Gesetzgebung entsprechen: Zonas libres (ZOLI – Freie Zonen), Zonas
Industriales de Procesamiento para Exportaciones (ZIP – Industrielle
Weiterverarbeitungszonen für den Export) und Régimen de Importación Temporal
(RIT - Temporäre Importregelung). In den ZOLI und ZIP dürfen Waren ohne
Steuern irgendeiner Art (Zollrechte, Zuschläge, Steueraufschläge,
Konsularrechte, Bezirks- und Gemeindesteuern, Konsumsteuern,
Mehrwertsteuern, Auflagen und Gebühren, die mit der Ein- und Ausfuhr von
Gütern zusammenhängen) in das Staatsgebiet eingeführt werden. Die RIT wurden
geschaffen, um die Ausfuhr von Produkten ohne Zollgebühren, Mehrwertsteuern
und Aufschläge für die Einfuhr von Primärgütern und Materialien, Maschinen,
Ausrüstung und Werkzeugen zu ermöglichen. Die Produkte sind zehn Jahre lang
steuerfrei.
Nach dem Putsch im Juni 2009 wurde die Gesetzgebung stark verändert. Während
der vorhergehenden demokratischen Regierung Zelaya wurden eher Gesetze
erlassen, die zum Ziel hatten, die ArbeiterInnen der Maquila zu schützen.
Dazu gehörten z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Erhöhung der
Arbeitslosenhilfe für Jugendliche bis 25 Jahre, die Erhöhung des
Mindestlohns für Angestellte des öffentlichen Sektors auf 5500 Lps (200
Euro) und die Erhöhung des Mindestlohns für alle privaten Unternehmen um 60
Prozent, mit Ausnahme desjenigen der Maquilas, der später verhandelt werden
sollte. Ziel war, den Mindestlohn an den Warenkorb zu koppeln. Die Erhöhung
des Mindestlohns um 60 Prozent im Privatsektor rief erheblichen Widerstand
bei den Unternehmen hervor. Dagegen wurde rund vierhundertmal Widerspruch
vor Gericht eingelegt. Alle wurden abgewiesen.
Nach dem Putsch wurde ein Paket mit sechs Gesetzen vorgelegt. Das erste
davon wurde im Juni 2010 verabschiedet. Es erlaubt die Rekrutierung von
Personal im Ausland. Ein weiteres Gesetz wurde im November 2010
verabschiedet und stellt eine Art parallele Arbeitsgesetzgebung dar, indem
erlaubt wird, 40 bis 50 Prozent des Personals über Zeitverträge oder als
Aushilfen stundenweise einzustellen, was der nationalen Arbeitsgesetzgebung
widerspricht. Vieles deutet darauf hin, dass diese Gesetzesänderungen darauf
abzielen, die Arbeitsgesetzgebung in Honduras außer Kraft zu setzen bzw. zu
liberalisieren sowie die Flexibilisierung der Arbeit voranzutreiben.
Das Gesetz über die Zeitarbeit hatte jedoch nicht die von Regierung und
Maquilaindustrie angekündigten Auswirkungen auf die Beschäftigung. Laut
Angaben des Arbeitsministeriums haben 75 Unternehmen 494 Verträge im Rahmen
der stundenweisen Beschäftigung ausgestellt. Die Dunkelziffer kann deutlich
höher liegen, aber dennoch lässt sich festhalten, dass trotz Steuerbefreiung
und des neuen Zeitarbeitsgesetzes vom November 2010 die Direktinvestitionen
um weitere 19 Prozent gesunken sind und damit auch die Beschäftigungsrate.
Während der Wirtschaftkrise sind einige Maquilaunternehmen in andere
ländliche Gebiete von Honduras abgewandert. Ein Grund ist der 2009
festgelegte Mindestlohn in den Departements Choluteca, Valle, El Paraíso,
Olancho und Santa Barbara, der um 24 Prozent geringer ist als im Gesetz
garantiert. Dabei deckt selbst der im Gesetz verankerte Mindestlohn nur 30
Prozent des Warenkorbs ab. Dieser niedrigere, sog. salario diferenciado
wurde laut Regierung eingeführt, um diesen Departements „einen Ausweg aus
der Armut und Arbeitslosigkeit zu ermöglichen“. Ein weiterer Grund für die
Verlagerung der Fabriken liegt darin, dass ArbeiterInnen noch schlechter
über ihre eigenen Rechte informiert sind. Außerdem sind die ländlichen
Behörden noch träger, was die Umsetzung von Arbeitsrechten angeht. In Santa
Barbara wurde der Parque Green Valley errichtet, in dem ein wachsender
Anteil der Bevölkerung des Departements arbeitet. Dort sind sieben Maquilas
aktiv. AKH, Ceiba Textil, Pardel, Premier, FCY, Cintex und RKH sowie die
Firma Leer Corporation.
Rund 100 000 Menschen sind in Honduras in den Maquilas beschäftigt, ca. 80
Prozent davon Frauen, vor allem junge Frauen. Das hängt vor allem mit den
geringeren Lohnkosten zusammen, da Frauen insbesondere in der
Textilindustrie weniger verdienen als Männer. Schließlich gilt diese Arbeit
als Verlängerung der (unbezahlten) Hausarbeit und wird daher besonders
gering entlohnt. Weiterhin wird den Frauen unterstellt, disziplinierter und
weniger aufsässig zu sein. Die Mehrheit von ihnen kennt ihre grundlegenden
Rechte nicht.
Die Rechte der ArbeiterInnen in der Maquila werden auf vielfältige Weise
verletzt: keine dauerhaften Verträge für die ArbeiterInnen, unbezahlte
Überstunden, Verbot und Unterdrückung der gewerkschaftlichen Organisierung,
Misshandlungen, langer Arbeitstag und doppelter Arbeitstag von bis zu 12
Stunden, Einbehaltung des Lohns, Misshandlungen wie Anschreien, Schubsen,
Mittagspause verweigern, Beschimpfen, Aussperrungen bis zu drei Tage ohne
Lohnfortzahlung, Kündigung als Bestrafung, nicht gezahlte Abfindungen,
verweigertes Streikrecht. Alle diese Rechte sind Arbeitsrechte, die von
Honduras garantiert werden. Die Frauen, die in den Maquilas arbeiten,
erfahren zusätzlich geschlechtsspezifische Diskriminierung, dazu gehören
erzwungene Schwangerschaftstests bei der Einstellung. Viele Frauen werden
bei der Einstellung nach ihrem Familienstand gefragt, ob sie einen festen
Partner oder wie viele Kinder sie haben. Schwangere werden gekündigt, wenn
ihre Schwangerschaft bekannt wird. Sie erhalten keine Vorzugsbehandlung und
z.T. keine Pause, was zu Fehlgeburten in der Fabrik führen kann.
Mutterschutz wird nicht gewährt, Stillzeiten werden von der Firma festgelegt
und Arztbesuche nicht genehmigt.
Die Regierung und die Ministerien haben gar kein Interesse daran, die
Menschenrechte zu schützen. Der rechtliche Rahmen der honduranischen
Arbeitsgesetzgebung ist im Hinblick auf die Arbeitskonditionen in den
Maquilas nicht entsprechend ausgebaut worden und bietet daher nicht genügend
Schutz für die Rechte der ArbeiterInnen. Im Fall von ungerechtfertigten
Massenentlassungen bestehen beispielsweise mehrere rechtliche Möglichkeiten,
dagegen vorzugehen. Zunächst unterschreiben die ArbeiterInnen oft ihre
Kündigungen, ohne zu wissen, was sie genau unterschreiben. Sie haben fünf
Tage Zeit, dies zu widerrufen, aber wenn ihnen ihre Rechte nicht bekannt
sind, ist dieser Zeitraum oft schon verstrichen, bis sie Unterstützung
suchen.
Danach gibt es die Option, Güter der Firma zu beschlagnahmen, bis sie die
ausstehenden Löhne gezahlt hat, Widerspruch vor Gericht einzulegen oder die
Zollbehörden zu alarmieren. Häufig verschwinden die Maquilas jedoch über
Nacht. Nach der letzten Schicht am Abend werden die Hallen leergeräumt und
die Maschinen abgebaut, die oft nur gemietet sind, so dass die Arbeiterinnen
am folgenden Morgen vor einer leeren Halle stehen. Daher gibt es keine zu
beschlagnahmenden Güter mehr und auch kein rechtlich zur Verantwortung zu
ziehendes Subjekt. Wenn es gelingt, eine Kollektivklage mehrerer betroffener
ArbeiterInnen zu erheben, kann sie erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten
einen langen Atem haben. Der Verwaltungsweg kann über ein Jahr dauern, ein
Prozess ein weiteres Jahr. Viele einzelne Instanzen müssen durchlaufen
werden. Außerdem müssen die ArbeiterInnen für jeden dieser Schritte einen
Tag bei der Arbeit frei nehmen und zum Teil bis nach Tegucigalpa fahren, was
ihnen oft nicht genehmigt wird und zum Verlust des Lohnes für diesen Tag
führt. Die Gruppe muss also gut auf den langen Weg vorbereitet werden, ein
solidarisches Miteinander ist unabdingbar. Auch wenn die Klage gewonnen
wird, bedeutet das nicht notwendigerweise, dass die ArbeiterInnen alles
bekommen, was ihnen zusteht. Häufig kann das Urteil nicht umgesetzt werden,
wenn es die verurteilten Firmen in Honduras gar nicht mehr gibt.
Eine Verurteilung hat den Vorteil, dass nicht nur diejenigen, die die Klage
geführt haben, davon profitieren, sondern alle ArbeiterInnen. Schließlich
handelt es sich um richtungsweisende Urteile, um Präzedenzfälle. Auch der
öffentliche Druck, der durch die Klage entsteht, kann die Konditionen in dem
Unternehmen zumindest vorübergehend verändern. Ein positiver Effekt der
Klagen und des gemeinsamen Vorgehens gegen die Rechtsverstöße in den
Maquilas ist aber das entstehende Rechtsbewusstsein bei den Arbeiterinnen
sowie ihr gesteigertes Selbstbewusstsein. Für den gerichtlichen Weg ist es
oft schwierig, ausreichend Beweismaterial zusammenzustellen. Aussagen von
ArbeitskollegInnen sind nicht einfach zu bekommen, weil sie selbst unter
Druck stehen und ihre Arbeit nicht verlieren wollen. Ein anderer Weg, an
Beweise zu kommen, besteht darin, InspektorInnen des Arbeitsministeriums
anzufordern, damit sie Unterlagen und Dokumente sicherstellen. Oft wird
ihnen jedoch der Zugang zur Fabrik verweigert oder die Unterlagen werden
ihnen nicht ausgehändigt bzw. sind gefälscht.
Auf der anderen Seite nutzen die InspektorInnen ihre Vollmachten und
Möglichkeiten meist nicht voll aus. Sie könnten eigentlich den Besitzer der
Maquila anklagen und die von der ArbeiterIn vorgebrachten Klagen als gegeben
und bewiesen annehmen, wenn die Firma nicht kooperiert, um das Gegenteil zu
beweisen. Außerdem könnten sie sich mit Polizeischutz Zugang zur Firma
verschaffen, wenn er ihnen nicht freiwillig gewährt wird. Das lässt darauf
schließen, dass die InspektorInnen parteiisch sind und die Missstände in den
Maquilas decken. Untersuchungen werden wenig engagiert durchgeführt, keine
Beweise gesucht, Formalitäten nicht erfüllt, also alles getan, um die Klage
zu behindern. Dazu kommt, dass das Arbeitsministerium über zu wenig Personal
verfügt. Auch das ist eine politische Entscheidung, um die Verfolgung von
Missständen in den Maquilas zu erschweren.
Ein weiterer Weg, der außergerichtliche Vergleich, hat den Vorteil, dass er
zu einem schnellen Ergebnis kommt. Die ArbeiterInnen erhalten zwar nicht
ihre vollen Abfindungen und ausstehenden Löhne, aber einen großen Teil davon
in einem deutlich kürzeren Zeitraum von ein bis zwei Wochen. Dies ist für
die meisten gegenüber einem jahrelangen Prozess, bei dessen Ausgang nicht
einmal sichergestellt ist, ob sie ihre Forderungen in voller Höhe erfüllt
bekommen, die bessere Option. Auch die Besitzer der Maquilas bevorzugen
einen Vergleich, weil er schnell über die Bühne gebracht und schlechte
Presse verhindert werden kann. Ein letzter Weg, gegen die Rechtsverstöße
vorzugehen, ist die Veröffentlichung der Missstände in der Presse bzw.
öffentlichkeitswirksame Aktionen. Dies ist allerdings in vielen Fällen
ebenfalls nicht sehr erfolgreich, da die InhaberInnen der großen Zeitungen
dieselben sind, die auch die Maquilas besitzen oder zumindest eng mit ihnen
zusammenarbeiten. Daher werden die Informationen in den Medien oft nicht
veröffentlicht. In einzelnen festgefahrenen Fällen kann
Öffentlichkeitsarbeit jedoch den Verhandlungen einen entscheidenden Schub
versetzen.
Es gibt also durchaus Wege, sich auch auf lokaler Ebene gegen die
Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten in den Maquilas zur Wehr zu
setzen. Ein wichtiger Schritt ist auf jeden Fall die Stärkung des
Rechtsbewusstseins bei den ArbeiterInnen in den Maquilaunternehmen.
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