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Vereinbarung
zur Anwendung der Bolivarianischen Alternative für die Völker unseres
Amerikas und der Handelsvertrag der Völker Die Präsidenten
Hugo Chávez Frías, im Namen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Evo
Morales Ayma, im Namen der Republik Bolivien, und Fidel Castro Ruz, im
Namen der Republik Cuba, zusammengekommen am 28. und 29. April 2006 in
Havanna, beschließen, die vorliegende Vereinbarung zur Errichtung der
Bolivarianischen Alternative für die Völker Unseres Amerikas (ALBA) und
die Handelsverträge zwischen den Völkern unserer drei Länder zu
unterzeichnen. Allgemeine
Bestimmungen Paragraph
1: Die Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela, Boliviens und
Kubas haben beschlossen, konkrete Schritte zum Integrationsprozess zu
gehen, basierend auf den Prinzipien, die in der am 14. Dezember 2004
unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zwischen der Bolivarianischen
Republik Venezuela und der Republik Kuba enthalten sind, denen sich die
Regierung Boliviens anschließt, und die sie sich zueigen macht. Paragraph
2: Die Länder werden einen
strategischen Plan ausarbeiten, um die nutzbringendste produktive
Vervollständigung zu garantieren, auf der Grundlage von Rationalität,
Ausnutzung der in den Ländern vorhandenen Vorteile, Einsparung von
Ressourcen, Erweiterung der Beschäftigung, Zugang zu Märkten und
anderen, auf wahrhafte, unsere Völker stärkende, Solidarität basierende
Erwägungen. Paragraph
3: Die Länder werden in ihren Ländern von den Seiten entwickelte
integrale technologische Ausstattungen austauschen, in Bereichen von
gemeinsamem Interesse. Sie werden basierend auf
Prinzipien des gegenseitigen Nutzens zur Nutzung und Ausnutzung zur
Verfügung gestellt. Paragraph
4: Die Länder werden gemeinsam, in Koordination mit anderen
lateinamerikanischen Ländern dafür arbeiten, den Analphabetismus in
diesen Ländern auszumerzen, benutzen dabei Methoden der massiven
Anwendung von erprobter und schneller Wirksamkeit, die in der
Bolivarianischen Republik Venezuela erfolgreich in die Praxis überführt
wurden. Paragraph
5: Die Länder vereinbaren, Investitionen von gegenseitigem Interesse durchzuführen,
die die Form von öffentlichen, zweistaatlichen, kooperativen und
Joint-Venture-Unternehmen, von Projekten gemeinsamer Verwaltung und
anderer Modalitäten der Vereinigung,
die festgelegt werden, annehmen
können. Es erhalten die Initiativen Vorrang, die die Fähigkeit der
sozialen Einbeziehung stärken, die Industrialisierung der Ressourcen, die
Sicherung der Ernährung, die Initiativen im Rahmen der Achtung und der
Erhaltung der Umwelt. Paragraph
6: Im Fall der zweistaatlichen oder dreistaatlichen Unternehmen von
strategischer Bedeutung werden die Seiten das Mögliche tun, immer, wenn
die Art und die Kosten der Investition es erlauben, dass das Land des
Sitzes des Unternehmens mindestens 51% der Aktionen besitzt. Paragraph
7: Die Länder können die Eröffnung von Bankfilialen von staatlichem Eigentum
eines Landes im Nationalgebiet eines anderen Landes vereinbaren. Paragraph
8: Zur Erleichterung der
Zahlungen und Einnahmen der entsprechenden Handels- und
Finanztransaktionen zwischen den Ländern wird der Abschluss von
Gegenseitigen Kreditabkommen zwischen den Bankeinrichtungen vereinbart,
die zu diesem Zweck von den Regierungen bestimmt werden. Paragraph
9: Die Regierungen können Mechanismen des Handelsausgleichs von Gütern und
Dienstleistungen, und zwar in dem Maße, in dem er sich als gegenseitig
vorteilhaft für die Erweiterung und Vertiefung des Handelsaustausches
erweist. Paragraph
10: Die Regierungen werden die Entwicklung gemeinsamer kultureller Programme fördern,
die die Besonderheiten der verschiedenen Regionen und die kulturelle
Identität der Völker berücksichtigen. Paragraph
11: Die Regierungen der Seiten
werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kommunikation vertiefen,
wobei die notwendigen Aktionen durchgeführt werden, um ihre Kapazitäten
auf der Ebene der Infrastruktur der Übertragung, der Verteilung, der
Telekommunikation, unter anderem, zu erhöhen; sowie auf der Ebene der
Produktionskapazitäten von Informations- Kultur- und Bildungsinhalten. In
diesem Sinn werden die Regierungen weiterhin den mit Telesur eroberten
Kommunikationsraum der Intergration unterstützen, seine Verbreitung in
unseren Ländern verstärken, sowie seine Produktionskapazitäten von
Sendungen. Paragraph
12: Die Regierungen von Venezuela und Kuba erkennen die besonderen
Notwendigkeiten Boliviens als Ergebnis der Ausbeutung und Ausplünderung
seiner Naturressourcen während der Jahrhunderte kolonialer und
neokolonialer Vorherrschaft. Paragraph
13: Die Seiten werden mit dem Ziel, zur wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung der drei Länder beizutragen, Kenntnisse im
wissenschaftlich-technischen Bereich austauschen. Paragraph
14: In Anbetracht alles Vorhergehenden beschließen die Regierung der Republik
Kuba und die Regierung der Bolivarianischen Republik Venezuela und die
Regierung der Republik Bolivien, folgende Aktionen durchzuführen. Von Cuba in
seinen Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des TCP durchzuführende
Aktionen ERSTENS: Schaffung
einer gemeinnützigen cubanisch-bolivianische Einrichtung, die
hochklassige und kostenlose Augenoperationen für all jene Bürger
Boliviens garantiert, denen es an den notwendigen Wirtschaftsmitteln für
die sehr hohen Kosten dieser Behandlungen fehlt, um so zu verhindern, dass
jährlich zehntausende arme Bolivianer ihr Augenlicht verlieren oder
ernsthafte Beeinträchtigungen ihrer Sehfähigkeit erleiden. ZWEITENS:
Cuba stellt Ausrüstungen in Spitzentechnologie zur Verfügung, sowie die
für die erste Etappe erforderlichen Fachärzte für Augeheilkunde, die
zusammen mit jungen bolivianischen Assistenzärzten, ausgebildet in der
Lateinamerikanischen Hochschule für Medizin (ELAM), und anderen
bolivianischen Ärzten und Assistenzärzten, oder denen aus anderen Ländern,
die sorgfältige Behandlung der bolivianischen Patienten bieten werden. DRITTENS:
Cuba wird im Rahmen der vorliegenden Aktionen die Gehälter der
cubanischen Fachärzte für Augenheilkunde bestreiten. VIERTENS:
Bolivien wird die notwendigen Einrichtungen für diese Vorsorgung
garantieren. Es können Gebäude für medizinische Zwecke sein oder für
diese Zwecke angepasste. Cuba wird die Zahl der mit der Bilateralen
Vereinbarung vom 30. Dezember des vergangenen Jahres gespendeten Zentren für
Augenheilkunde von drei auf sechs erhöhen. FÜNFTENS:
Die sechs Zentren werden sich in La Paz, Cochabamba, Santa Cruz, Sucre,
Potosí und in dem Ort Copacabana des Distrikts La Paz befinden. Die sechs
Zentren werden die Gesamtkapazität haben, nicht weniger als
hunderttausend Personen jährlich zu operieren. Diese Kapazitäten können
erhöht werden, wenn es erforderlich sein sollte. SECHSTENS:
Cuba bestätigt Bolivien das Angebot von 5 000 Stipendien für die
Ausbildung von Ärzten und Fachleuten auf dem Gebiet der Integralen
Allgemeinmedizin und in anderen medizinischen Fachbereichen: 2 000 im
ersten Quartal 2006, die bereits ihr Grundstudium in Cuba machen, 2 000 im
zweiten Quartal desselben Jahres und 1 000 im ersten Quartal 2007. In den
darauf folgenden Jahren wird die festgelegte Quote mit neuen
Immatrikulationen erneuert werden. Ein Teil der 500 jungen Bolivianer, die
schon ihr Medizinstudium an den cubanischen Medizinfakultäten
absolvieren, sind in dieser Anzahl von neuen Stipendiaten einbegriffen. SIEBTENS: Cuba
wird für die Zeit, die dieses Bruderland erforderlich hält, die 600 Fachärzte
in Bolivien belassen, die aus Anlass der schweren Naturkatastrophe im
Januar dieses Jahres, die alle Distrikte Boliviens beeinträchtigt hat,
nach Bolivien gereist waren. Ebenso wird es die 20 Feldkrankenhäuser mit
Chirurgiedienst, Intensivstation, Notdienst für
Herzkreislauferkrankungen, Labor und anderen medizinischen Ressourcen
spenden, die anlässlich der erwähnten Katastrophe in die am stärksten
betroffenen Gebiete gesendet wurden. ACHTENS: Cuba
wird weiterhin die Erfahrung, das didaktische Material und die notwendigen
technischen Mittel für das Alphabetisierungsprogramm Boliviens in vier
Sprachen beisteuern. Das sind Spanisch, Aymara, Quechua und Guaraní, und
das Programm wird der gesamten bedürftigen Bevölkerung angeboten. NEUNTENS: Im
Bereich des Bildungswesens wird sich der Austausch und die Zusammenarbeit
auf die Unterstützung bei Methoden, Programmen und Techniken des
Bildungs-Erziehungs-Prozesses, die für die bolivianische Seite von
Interesse sind, erstrecken. ZEHNTENS: Cuba
wird Bolivien seine Erfahrungen auf dem Gebiet des Energiesparens
vermitteln und mit diesem Land in einem Energiespar-Programm
zusammenarbeiten, mit dem bedeutende Mengen an konvertierbarer Währung
eingespart werden können. ELFTENS:
Für
den Zeitraum der Abschreibung werden alle staatlichen Investitionen, jene
von Joint-Ventures mit bolivianischer Beteiligung und sogar
die von privatem bolivianischen Kapital in Cuba von den
Kapitalertragssteuern befreit. ZWÖLFTENS:
Cuba
räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien die gleichen Erleichterungen
ein, die die cubanischen Luftfahrtslinien genießen. Das betrifft den
Passagier- und Frachtverkehr von und nach Cuba, die Benutzung von
Flughafenservices, Einrichtungen oder
andere Erleichterungen, sowie den Transport von Passagieren und Fracht
innerhalb des cubanischen Territoriums. DREIZEHNTENS: Die
cubanischen Exporte von Gütern und Dienstleistungen können mit
bolivianischen Produkten, in der Nationalwährung Boliviens oder mit
anderen gegenseitig vereinbarten Währungen bezahlt werden. Von
Venezuela in seinen Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der ALBA und des
TCP durchzuführende Aktionen ERSTENS: Venezuela
wird eine weit reichende Zusammenarbeit im Energie- und Bergbaubereich fördern,
die folgendes einschließen wird: die institutionelle Stärkung des
Ministeriums für Treibstoffe und Energie und des Ministeriums für
Bergbau und Metallurgie Boliviens durch technisch-juristische Beratung;
die Erweiterung der Lieferung von Rohöl, raffinierten Produkten, Flüssiggas
und Asphalt, enthalten in der Energie-Zusammenarbeitsvereinbarung von
Caracas, bis zu Mengen, die zur Befriedigung der internen Nachfrage
Boliviens erforderlich sind, wobei Mechanismen der Kompensation mit
bolivianischen Produkten für die gesamte Liefermenge vereinbart werden;
die technische Beratung der Staatlichen Erdölgesellschaften YPFB
und COMIBOL; die Entwicklung, Anpassung und Erweiterung der
vorhandenen Infrastruktur und die Zusammenarbeit in den Bereichen Erdölchemie,
Eisenverhüttung, Chemieindustrie, die beide Seiten vereinbaren. ZWEITENS: Für
den Zeitraum der Abschreibung werden alle staatlichen Investitionen, jene
von Joint-Ventures mit bolivianischer Beteiligung und sogar die von
privatem bolivianischen Kapital in Venezuela von den Kapitalertragssteuern
befreit. DRITTENS: Venezuela
bestätigt das Angebot von 5000 Stipendien für verschiedene Ausbildungen,
die von Interesse für die produktive und soziale Entwicklung der Republik
Bolivien sind. VIERTENS: Venezuela
wird einen Sonderfond von bis zu hundert Millionen Dollar für die
Finanzierung von damit verbundenen Produktions- und Infrastrukturprojekten
für Bolivien schaffen. FÜNFTENS: Venezuela
wird entsprechend der Vorgaben der bolivianischen Regierung dreißig
Millionen Dollar spenden für die sozialen Bedürfnisse und den
produktiven Bedarf des bolivianischen Volkes. SECHSTENS: Venezuela
wird Asphalt und eine Asphaltmischanlage zur Instandhaltung und zum Bau
von Straßen spenden. SIEBTENS: Venezuela wird die Importe bolivianischer Produkte bedeutend erhöhen, besonders von denen, die zur strategischen Nahrungsmittelreserve Venezuelas beitragen. ACHTENS: Venezuela
wird auf seinem Territorium Projekten von strategischem Interesse für
Bolivien Steuervergünstigungen gewähren. NEUNTENS: Venezuela
räumt den bolivianischen Luftfahrtslinien auf venezolanischem Territorium
innerhalb der möglichen rechtlichen Grenzen bevorzugte Bedingungen ein. ZEHNTENS: Venezuela
stellt Bolivien seine Infrastruktur und Anlagen des Luft- und
Seetransports zu bevorzugten Bedingungen zur Verfügung, um die Pläne der
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Republik Bolivien zu unterstützen. ELFTENS: Venezuela
räumt bolivianischen staatlichen oder Joint-Venture-Unternehmen zur
Rohstoffverarbeitung Strom abwärts (aguas abajo) Erleichterungen ein. ZWÖLFTENS:
Venezuela
wird mit Bolivien in der Erforschung der Biodiversität zusammenarbeiten. DREIZEHNTENS:
Venezuela
wird die Beteiligung Boliviens an der Förderung von Kernen endogener
Entwicklung unterstützen, wobei die Erfahrungen der Mission Vuelvan Caras
vermittelt werden. VIERZEHNTENS:
Venezuela
wird mit Bolivien Vereinbarungen im Bereich der Telekommunikation schließen,
was die Mitbenutzung von Satelliten einschließen könnte. Von Bolivien
in seinen Beziehungen mit Cuba und Venezuela im Rahmen der ALBA und des
TCP durchzuführende Aktionen ERSTENS: Bolivien
wird Bergbau-, landwirtschaftliche, agroindustrielle, Fischerei- und
Industrieprodukten exportieren, die in Cuba oder Venezuela gebraucht
werden. ZWEITENS: Bolivien
wird mit seiner überschüssigen Treibstoffproduktion zur
Energiesicherheit unserer Länder beitragen. DRITTENS: Bolivien
wird alle Investitionen von Staatsbetrieben und Joint-Ventures aus
Venezuela und Cuba von Kapitalertragssteuern befreien. VIERTENS: Bolivien
wird all seine theoretischen Erfahrungen und Methoden der Erforschung der
indigenen Völker zur Verfügung stellen. FÜNFTENS: Bolivien
wird zusammen mit den Regierungen Venezuelas und Cubas am
Erfahrungsaustausch über die Wiedergewinnung des traditionellen Wissens
in der Naturheilkunde teilnehmen. SECHSTENS: Die
Regierung Boliviens wird aktiv am Erfahrungsaustausch über die
wissenschaftliche Erforschung der Naturressourcen und der genetischen
Grundlagen von Nutzpflanzen und -tieren teilnehmen. Gemeinsam
von Cuba und Venezuela in ihren Beziehungen mit Bolivien im Rahmen der
ALBA und des TCP durchzuführende Aktionen ERSTENS: Die
Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba
beseitigen umgehend alle Zölle und nichttarifären Schranken für alle
Importe aus der Republik
Bolivien. ZWEITENS: Die
Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba
garantieren Bolivien den Kauf jener Mengen an Pflanzenöl und anderen
landwirtschaftlichen oder industriellen Produkte, die aufgrund von
Freihandelsverträgen, die von den Regierungen der Vereinigten
Staaten oder der Europäischen Union gefördert werden, nicht mehr
exportiert werden können. DRITTENS: Die
Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba
bieten Bolivien eine finanzielle, technische und personelle Zusammenarbeit
zur Schaffung einer echten nationalen Fluggesellschaft an. VIERTENS: Die
Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba
bieten Bolivien ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Sports an,
einschließlich der möglichen Teilnahme an Sportwettkämpfen und der
Benutzung von Trainingslagern in beiden Ländern. Cuba bietet die
Benutzung seiner Einrichtungen und Ausrüstungen für die Doping-Kontrolle
an, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie für die cubanischen
Sportler. (im Fußball sollten sich Cuba und Venezuela lieber von der
Bolivianern trainieren lassen – d. Säz.) FÜNFTENS: Die
Regierungen der Bolivarianischen Republik Venezuela und der Republik Cuba
werden in Koordination mit Bolivien die Aktionen fördern, die sich als
notwendig erweisen, um die gerechte bolivianische Forderung nach einem
bedingungslosen Erlass der Auslandsschulden zu unterstützen, die
Boliviens Kampf gegen die Armut und die Ungleichheit ernsthaft behindern. Neue Maßnahmen
wirtschaftlicher und sozialer Art können der vorliegenden Vereinbarung
zwischen den drei unterzeichnenden Seiten hinzugefügt werden. Bolivien,
Venezuela und Cuba werden für die Einheit und Integration der Völker
Lateinamerikas und der Karibik kämpfen. Bolivien,
Venezuela und Cuba werden für den Frieden und die internationale
Zusammenarbeit kämpfen. Evo
Morales Ayma Präsident der
Republik Bolivien Hugo
Chávez Frías Präsident der
Bolivarianischen Republik Venezuela Fidel
Castro Ruz Präsident des
Staatsrats der Republik Cuba Havanna,
den 29. April 2006 |