Privatisierung /
ila 281
Es geht nicht nur um die Dienstleistung
Wasserprivatisierung in Lateinamerika
von Danuta Sacher
Lateinamerika ist ein wasserreicher Kontinent. Allein Brasilien wird ein Fünftel
der gesamten Weltwasserressourcen zugeordnet und das Pro-Kopf-Süßwasservorkommen
der lateinamerikanischen Bevölkerung zählt global zu den höchsten.
Dieser hydrologische Reichtum ist nicht nur geographisch und sozial höchst
ungleich verteilt, sondern durch Verschmutzung und Verschwendung vor allem
in Landwirtschaft und Industrie und durch ökologischen Raubbau bedroht.
Gleichwohl stellt Lateinamerika wegen seines natürlichen Wasserreichtums
eine attraktive und Gewinn versprechende Region dar, die seit den
achtziger Jahren dem Interesse und den Experimenten der transnationalen
Wasserindustrie ausgesetzt war.
Am weitesten fortgeschritten ist die Privatisierung der Wasserversorgung
und der Wasserressourcen in Chile. Vergleichbar mit Großbritannien unter
Margaret Thatcher wurde in Chile in den 1980er Jahren eine Reform der
nationalen Wassergesetzgebung durchgezogen, die der Auslieferung nicht nur
der Dienstleistungen, sondern auch der Wasserrechte an den Privatsektor
gleichkommt. Grundlage für diese umfassende Privatisierung war die Reform
der Wassergesetzgebung im Jahr 1981. Dabei wurde das Wasser zum
„Nationalgut des öffentlichen Gebrauchs“ erklärt, eine Trennung von
Wasser- und Bodenrechten vorgenommen und ein Konzessionssystem eingeführt.
In einem befristeten Zeitraum konnte jedermann und jedefrau Konzessionen
bzw. Wasserrechte beim Staat beantragen, die kostenlos und unbefristet
vergeben wurden. Alles weitere bleibt „dem Markt“ überlassen, das heißt
die Konzessionsinhaber können ihre Wasserrechte verkaufen oder neue dazu
kaufen, ohne weitere Einmischung vom Staat.
Die chilenische Ökologiegruppe
Chile Sustentable“ berichtet, dass bis 2002 rund 83 Prozent der
Trinkwasserversorgung in Chile von privaten Unternehmen übernommen worden
war. Im Bereich des Nutzwassers herrscht zu 100 Prozent das
privatwirtschaftliche Regime. Die stärkste Kontrolle übt hier das
Energieunternehmen ENDESA aus, gefolgt von anderen Energie- und
Bergbauunternehmen. Auf der Strecke blieben die Interessen und
Lebensgrundlagen der Kleinbauern und Indígenas, ebenso wie ökologischer
Schutz der Wasservorkommen. Demgegenüber abgesichert wurde der
privilegierte Wasserzugang der Bergbauindustrie und exportorientierten
Plantagenlandwirtschaft. Auch die städtische Versorgung gilt als
vorbildlich für Privatisierungsbefürworter, denn hier wurden sogar auch
die Armen wahr genommen: Der Staat verteilt auf Antrag
„Wasser-Gutscheine“ an städtische Arme und subventioniert auf diese
Weise die Gewinne der Wasserunternehmen auch in den Armenvierteln.
Chile Sustentable kommt zu einer verheerenden Bilanz dieser Politik in
sozialer und ökologischer Hinsicht. Anders die Weltbank und offizielle
Entwicklungszusammenarbeit, die das „chilenische Modell“ gern als
Vorbild und Prototyp für erfolgreiche Privatisierung im Wassersektor
vorstellen. Der internationale Vergleich zeigt, dass es dabei nicht nur um
Wortgeklingel geht. Denn die Weltbank verordnet mit ihrer neuen
„Sektorstrategie Wasserressourcen“ den Entwicklungsländern eine
Politik, die auf den Grundpfeilern des chilenischen Modells aufbaut:
Privatisierung der städtischen Wasserversorgung, Einführung von
Konzessionsmechanismen, Rückzug der öffentlichen Verantwortung im ländlichen
Raum, Aufbau von „Wassermärkten“ auf der Grundlage „handelbarer
Wasserrechte“ (tradable water rights). Entsprechende Gesetzesreformen
mit fast identischen Begrifflichkeiten und Konzepten sind auf dem Weg in
Sri Lanka, Ghana, Kenia, El Salvador, Guatemala oder Honduras. Ebenfalls
global wiederholt sich die treibende Rolle der regionalen Weltbank-Töchter
hinter dieser Politik, im Falle Lateinamerikas der Interameri- kanischen
Entwicklungsbank (IDB oder BID) (vgl. Beitrag in diesem Heft).
Nach
Angaben der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation Public Citizen hält
die IDB Kredite im Umfang von 58 Milliarden US-Dollar in Lateinamerika,
davon soll gegenwärtig eine Milliarde im Wassersektor vergeben sein. Die
Konditionierung dieser Kredite an die Privatisierung städtischer
Wassersysteme ist vielfältig belegt, ebenso wie der Widerstand dagegen.
So haben zum Beispiel die Stadtregierungen von São Paulo und Bogotá Ende
der 90er Jahre hartnäckigen Widerstand gegen die Privatisierungsauflagen
von Weltbank/IDB geleistet und schließlich erreicht, dass die Kredite für
die Reform der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen freigegeben wurden.
Beide Städte führten umfassende Reorganisierungen ihrer Wassersysteme in
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften durch und sind wichtige Referenzen für
den Widerstand gegen Privatisierungen geworden.
Gegenwärtig scheint der Privatisierungsprozess in Lateinamerika und weltweit in eine Art Warteschleife gegangen zu sein. Dafür
gibt es verschiedene Ursachen. Zum einen lösten viele
Privatisierungsvorhaben heftigen Widerstand aus. Zum anderen sind
zahlreiche Modellvorhaben wie in Manila oder Buenos Aires (vgl. ila 263)
kläglich gescheitert. Weder wurden durch private Konzessionsnehmer in großem
Maßstab die Armen erreicht, noch haben die internationalen Wasserkonzerne
die erhofften Profite erwirtschaftet. Auch sind die privaten Investitionen
ausgeblieben, die unter anderem das BMZ für unverzichtbar hält, um
Millenniumsziele zu erreichen. In dieser Situation begannen die
transnationalen Wasserunternehmen ihre Investitionsstrategien zu überdenken
und sich weltweit aus „risikoreichen“ Ländern mit geringen Aussichten
auf überdurchschnittliche Profite zunächst zurückzuziehen. So ist seit
dem Höhepunkt 1997 der Zufluss privaten Kapitals in den Wassersektor der
Entwicklungsländer um 50 Prozent zurückgegangen. Sowieso hatte die
Privatwirtschaft in den meisten Fällen kaum eigenes Kapital, sondern
staatlich abgesicherte Weltbankkredite umgesetzt.
Eine Weltbankstudie über
mehr als 300 ihrer Projekte der Wasserver- und Abwasserentsorgung kommt zu
dem Ergebnis, dass „ein großer Teil der untersuchten Projekte,
insbesondere in Städten, keinen wirksamen Beitrag zur Umsetzung von Maßnahmen,
durch die die Versorgung der Armen verbessert worden wäre, leisteten“.
Ganz ähnlich äußert sich das UN-Generalsekretariat in seinem Bericht
zur 12. Sitzung der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung, in dem es
feststellt, „dass eine Bilanz der Privatisierung von Basis-Infrastruktur in Lateinamerika zum Ergebnis kommt, dass die
Privatisierung im allgemeinen dabei versagt hat, die Interessen der Armen
hinsichtlich Zugang und Bezahlbarkeit von Wasseranschluss zu berücksichtigen“.
Trotzdem ist keine Entwarnung angesagt. Vielmehr verschieben sich im
Moment die Gewichte des Privatisierungsdrucks vom Süden zurück in den
Norden und in die Schwellenländer (EU-Binnenmarkt, USA, Mexico, China).
Gleichzeitig arbeitet die Europäische Kommission daran, die Risiken für
das Agieren der Wasserkonzerne in Entwicklungsländern mit „flexiblen
Instrumenten“ abzufedern. So soll eine neue „EU-Water Facility“ zunächst
in den AKP-Staaten Projekte im Bereich der Wasserver- und -entsorgung
finanzieren und finanzielle „Katalysator-Dienste“ für
Kofinanzierungen vor allem im Bereich von Public-Private-Partnerships
leisten. Denn es bleibe „eine große Herausforderung“, „den
Privatsektor stärker einzubeziehen“ und diesem „angesichts unsicherer
Gewinnraten“ Alternativen zu „teuren kommerziellen Krediten“
anzubieten für Investitionen in Bereichen, die als nicht gewinnbringend
gelten. Dies ist eine verblüffende Umkehrung bisheriger Konzepte – die
Wasserindustrie als Zuwendungs- empfänger statt als Finanzierungsquelle,
deren Investitionen angeblich unverzichtbar für die Erreichung der von
den UN formulierten Millenniumsziele sind (bzgl. Wasser soll bis zum Jahr
2015 die Anzahl der Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser
haben, halbiert werden).
Auch die Weltbank bastelt an neuen Instrumenten
zur Risikoabsicherung des Engagements der internationalen
Wasserunternehmen. Denn künftigen Investoren soll erspart bleiben, was
zum Beispiel dem US-amerikanischen Unternehmen Bechtel nach der
gescheiterten Wasserprivatisierung in Cochabamba widerfuhr: Auf der Suche
nach „Entschädigung“ für die entgangenen Gewinne durch den
Hinauswurf aus Bolivien suchte das Unternehmen rechtliche Hintertürchen,
um Ansprüche anmelden zu können. Schließlich fand es eines, in Form
einer in den Niederlanden registrierten Briefkasten-Tochterfirma des
Unternehmens. Da zwischen Bolivien und den Niederlanden ein bilaterales
Investitionsschutzabkommen existiert, klagt Bechtel nun vor einem niederländischen
Gericht gegen den bolivianischen Staat auf einen Schadenersatz von 25 Mio.
US-Dollar. Das Verfahren ist noch nicht entschieden. Einen anderen Weg
fand das französische Unternehmen Suez nach dem Scheitern in Argentinien.
Es beantragte Verlustentschädigung beim so genannten MIGA, das der
Weltbank angeschlossen ist. Die Abkürzung steht für Multilateral
Investment Guarantee Agency (Multilaterale Agentur für
Investitionsgarantien) und springt seit den 80er Jahren neben der privaten
Versicherungswirtschaft in Fällen „politischer Risiken“,
Enteignungen, Strafzöllen etc. ein. Auch dieses Verfahren ist noch in der
Schwebe.
Auch auf anderer Ebene sollen Risikolücken für eine künftige zweite
Privatisierungswelle geschlossen werden, weltweit und auch in
Lateinamerika. Dort sind in vielen Ländern Gesetzesreformen im
Wassersektor unterwegs, deren Ursprung in allen Fällen auf die Weltbank
bzw. die IDB zurückzuverfolgen ist. Ziel ist die gesetzliche Vorbereitung
und Absicherung von Privatisierung und Teilprivatisierung sowohl der
Wasserversorgungsdienstleistungen als auch von Wasserzugangsrechten. Damit
soll „Rechtssicherheit“ als Grundlage für den stärkeren Einstieg
regionaler und internationaler privater Wasserunternehmen geschaffen
werden. Gleichzeitig werden damit die notwendigen Vorarbeiten für die
eventuell anschließende Liberalisierung im Rahmen der GATS-Verhandlungen
geleistet. Aus Mexico, aus Guatemala, Nicaragua und El Salvador wird über
entsprechende Reformprozesse berichtet, die bisher weitgehend unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die „Berater“ der
Interamerikanischen Entwicklungsbank IDB verzichten dabei weder auf
finanziellen Druck noch auf Ignorierung nationaler Parlamentsbeschlüsse.
So wollte die IDB im vergangenen Sommer in Nicaragua einen
„Beratungsprozess“ in Privatisierungs- vorbereitung finanzieren und
durchsetzen, obwohl das Parlament im vergangenen Jahr ein Moratorium über
Privatisierungsmaßnahmen im Wasserbereich beschlossen hatte. In Honduras
war die IDB erfolgreicher. Sie brachen kurzerhand den gewerkschaftlichen
Widerstand in der Hauptstadt Tegucigalpa dadurch, dass sie in den Kredit für
die „Wassergesetzreform“, sprich die Einleitung der
Wasserprivatisierung, großzügige Mittel für Abfindungen für von
Entlassung bedrohte Wasserwerker einbezogen.
Noch in den 80er Jahren während der Strukturanpassungsprogramme war die Anerkennung des Rechtes jedes Menschen auf
ausreichendes Trinkwasser und die vorrangige Verantwortung des Staates für
seine Verwirklichung eine selbstverständliche Annahme der internationalen
Diskussion. Dies änderte sich in den 1990er Jahren, als Weltbank und IWF
den Paradigmenwechsel der offiziellen Diskussion in Richtung
Kommerzialisierung und Ökonomisierung des Wassersektors einleiteten.
Neben der Kreditbindung an Privatisierung drängten sie in den Ländern
des Südens auf den Abbau von öffentlichen Subventionen und die Einführung
kostendeckender Tarife. Gleichzeitig schuf die Weltbank in enger
Kooperation mit den globalen Wasserversorgungsunternehmen internationale
Foren außerhalb des UN-Systems, denen es gelang, den Ton der
internationalen Wasserpolitik anzugeben und die Kommerzialisierung und
Privatisierung als Königsweg für die Lösung der globalen Wasserprobleme
zu propagieren. Das bekannteste Instrument dafür ist der World Water
Council, eine private Vereinigung namhafter Persönlichkeiten vor allem
der französischen Wasserindustrie und der multilateralen
Finanzinstitutionen.
Im Zusammenhang mit den im Jahre 2000 neu aufgenommenen Verhandlungen über
das Dienstleistungs- abkommen GATS der WTO drohen sich die geschilderten
Prozesse zu einem Generalangriff auf die Wasserversorgung als eine der
letzten Bastionen öffentlicher Verantwortung und Daseinsvorsorge zu
verdichten.
Auch wenn das GATS-Abkommen selbst keine Privatisierungsmechanismen enthält,
so erhöht es doch enorm den Druck in diese Richtung, bzw. macht nur Sinn
bei erfolgter Privatisierung. Konkret fordert die EU die Einbeziehung der
Wasserversorgung in die GATS-Liberalisierungsmechanismen von Nicaragua,
Belize, Bolivien, Kolumbien, Cuba, Dominikanischer Republik, Guatemala, El
Salvador, Ecuador, Honduras, Jamaica, Paraguay, Argentinien, Brasilien,
Chile, Costa Rica, Mexico, Panama, Trinidad & Tobago, Uruguay und
Venezuela. Die Vereinten Nationen wurden von diesen Entwicklungen teilweise an den
Rand gedrängt, nahmen aber Ende 2002 deutlich gegen die weitere Erosion
des Rechtsansatzes in der internationalen Wasserdiskussion Stellung. Der
Rat für wirtschaftliche und soziale Fragen (ECOSOC) veröffentlichte
einen Rechtskommentar zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Menschenrechte, in dem der Zugang zu Wasser als grundlegendes
Menschenrecht aufgewertet wurde, das Voraussetzung für die Verwirklichung
jedes anderen Menschenrechtes sei. Der Rechtskommentar, der gemäß
geltendem Völkerrecht die nationale Gesetzgebung aller Vertragsstaaten
leiten sollte, macht präzise Aussagen zu den staatlichen Verpflichtungen
gegenüber Individuen und Gemeinschaften, bringt die individuellen Ansprüche
mit ökologischen Notwendigkeiten in Zusammenhang und stellt erstmals Bezüge
zum multilateralen Handelsregime her. Damit setzten die Vereinten Nationen
einen wichtigen Meilenstein und trugen dazu bei, die Diskussion von
betriebswirtschaftlichen und finanzpolitischen Detailfragen zurück auf
die grundlegenden Fragen einer sozial und ökologisch zukunftsfähigen
Wasserversorgung zu lenken.
Der kürzliche Volksentscheid in Uruguay über
eine Verfassungsänderung zum Thema Wasser ist bisher der erfolgreichste
und weitreichendste Anlauf zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes mit
weltweiter Signalwirkung. (vgl. Beitrag in diesem Heft) Für das kommende
Weltsozialforum in Porto Alegre hat eine breite Koalition vereinbart, auf
der Grundlage der uruguayischen Erfahrung die Diskussion über eine
mittelfristige Perspektive zu beginnen, die den vielfältigen Widerstand
in Nord und Süd zur Verteidigung des Wassers als öffentliches Gut und
Menschenrecht unter einer gemeinsamen Zielrichtung positiv in die Zukunft
richten könnte. In diesem Zusammenhang wird an eine
Frischwasserkonvention gedacht, die die Prinzipien des
Menschenrechtsgebots und der Ökologie vereinbaren, öffentliche und
traditionelle Rechte schützen und völkerrechtliche Instrumente für
Konfliktfälle enthalten könnte. Zunächst aber soll diese Perspektive
helfen, dass die neuen lokalen und globalen Allianzen zwischen
Basisgruppen, Umweltbewegung, Entwicklungsorganisationen, Gewerkschaften
und GlobalisierungskritikerInnen, die wie in Uruguay, Honduras oder
Guatemala weltweit entstehen, den Widerstand zum „glokalen“ Thema
Wasser wirkungsvoller bündeln können.
Danuta Sacher ist Mitarbeiterin von „Brot für die Welt“ und hat die
Kampagne „MenschenRechtWasser“ (www.menschenrecht-wasser.de)
konzipiert.
Zum Weiterlesen:
Uwe Höring, Ann-Kathrin Schneider: König Kunde – Die neue
Wasserpolitik der Weltbank, Studie, Bezug: wasser@brot-fuer-die-welt.org
Wasser – Öffentliche Kontrolle statt Kommerz, Herausgeber: Brot für
die Welt/Inkota, Bezug: wasser@brot-fuer-die-welt.org, in spanisch als
download unter: http://www.cancun2003.org/download_es/Lascanillasabiertas.pdf
Sprudelnde Gewinne? Transnationale Konzerne im Wassersektor und die Rolle
des GATS. WEED-Arbeitspapier von Christina Deckwirth, 2004
|