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Wasser GmbH / ila 263
Traditionelles Wissen auf dem Markt
Um die Regeln der Veräußerung streiten sich
Staaten, Unternehmen und die TrägerInnen des Wissens selbst
von Corinna Heineke
Um die Regeln der Veräußerung streiten sich Staaten, Unternehmen und die TrägerInnen des Wissens selbst
Mit biotechnologischen Verfahren ist es heute möglich, Mikrostrukturen oder chemische Wirkstoffe von Pflanzen zu isolieren und zu synthetisieren. Auf solche Prozesse oder Produkte angemeldete Patente bergen enorme wirtschaftliche Gewinne. Nicht selten jedoch identifiziert die Pharma-, Agrar- oder Kosmetikindustrie eine für sie nützliche Pflanze nur mit Hilfe des traditionell gewachsenen Wissens lokaler oder indigener Gemeinschaften. Zahlreiche internationale Organisationen, darunter auch die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), haben sich des Schutzes traditioneller Wissensbestände angenommen. Nicht ohne Konflikte mit den Betroffenen, den indigenen Völkern und bäuerlichen Gemeinden.
Potenz steigern: Diese Lösung verspricht das amerikanische Unternehmen PureWorld Botanicals nicht nur den Konsumenten seines Produkts MacaPure, sondern es erhofft sie sich auch in ökonomischer Hinsicht. Im Juli 2001 bekam die Firma, die Naturheilmittel aus Pflanzenextrakten produziert, seitens des US-amerikanischen Patentamtes ein Patent auf ein Wurzelextrakt der andinen Maca-Pflanze zugesprochen. Seit Jahrhunderten ein
Grundnahrungs- mittel der Puna-Region Perus, ist auch die Energie bringende und Fruchtbarkeit fördernde Wirkung der Pflanze der Hochlandbevölkerung seit langem bekannt. „Unsere Gemeinden fühlen sich durch die Anwendung von monopolistischen Patenten, die die Innovationen und das traditionelle Wissen unserer Völker rauben, zutiefst beleidigt“, erklärten daher peruanische Indigenen- und Bauernorganisationen vor dem Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im vergangenen Dezember.
Das exklusive Nutzungsrecht PureWorlds auf das Maca-Extrakt verbaut den Hochlandbauern und -bäuerinnen wichtige Exportmärkte für die „natürliche Viagra“ und droht somit eine relativ neue Einkommensquelle für die arme Landbevölkerung auszutrocknen. Während PureWorld durch monopolistische Preise und Lizenzgebühren seine wirtschaftliche Potenz pflegt, stehen für die Quechua- und Aymara-Gemeinden nicht nur monetäre Errungenschaften auf dem Spiel. Vielmehr stoßen in diesem und ähnlichen Konflikten diametral entgegengesetzte Logiken hinsichtlich des Schutzes von traditionellem Wissen aufeinander. Für viele indigene Völker wurzelt das über Generationen entwickelte traditionelle Wissen in kollektiven Innovationen, die nicht selten aus spirituellen Werten und einem holistischen Zusammenhang zwischen Mensch und Natur gewachsen sind. Schon aus diesem Grund, aber auch weil beispielsweise die Pflege und Verbesserung lokal angepasster Pflanzensorten einen entscheidenden Beitrag zur Ernährungssicherung leisten, ist der Erhalt dieses Wissens für die lokalen Gemeinschaften so wichtig. Dem stehen allerdings nicht nur die Ausbeutung der natürlichen Lebensgrundlagen kleinbäuerlicher und indigener Lebenszusammenhänge und damit die Zerstörung der materiellen Bezugspunkte traditionellen Wissens entgegen, sondern auch die mit der extremen Armut in ländlichen Gebieten einhergehende Abwanderung in die Großstädte.
Das hier beschriebene Schutzverständnis – die Erhaltung traditioneller, kollektiver Wissensproduktion als Wert an sich und gegen alle Tendenzen der kapitalistischen Entwicklung – steht zum einen dem individuellen Rechtsschutz mittels geistiger Eigentumsrechte gegenüber. Zwar argumentieren westliche WissenschaftlerInnen, RechtsexpertInnen und Unternehmen, dass traditionelles Wissen durch seine wirtschaftliche Nutzung an Wert gewinnen und Innovationen unter seinen TrägerInnen fördern würde. Doch ist angesichts der zahlreichen Fälle von Biopiraterie – der unrechtmäßigen Aneignung genetischer Ressourcen und dem damit assoziierten lokalen Wissen – Skepsis angesagt, ob Patente und Sortenschutzrechte wirklich zur in situ-Erhaltung und Weiterentwicklung lokaler Wissensbestände und den damit assoziierten biologischen Ressourcen beitragen. Im Fall einer gelben Bohnensorte zum Beispiel standen amerikanische Importeure mexicanischer Bohnen 1999 vor Gericht, weil der Unternehmer Larry Proctor ihnen vorwarf, sein Patent auf die Sorte Enola verletzt zu haben. Die mexicanischen und anderen lateinamerikanischen Bauern und Bäuerinnen, die ihre seit Generationen angebaute Bohne in die USA exportieren, könnten durch diesen Fall gezwungen werden, die Produktion der gelben Bohne durch andere Nutzpflanzen zu ersetzen. Auch Züchter können die Bohne seither nur nach Entrichtung einer Lizenzgebühr für ihre Arbeit verwenden.
Zum anderen wird das oben beschriebene positive Schutzverständnis aber auch durch den instrumentellen Ansatz der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) und deren Art. 8j eingeschränkt. In diesem Artikel fordert die CBD als erstes international verbindliches Abkommen den Erhalt und die breitere Anwendung des Wissens, der Innovationen und der Praktiken indigener und lokaler Gemeinschaften – aber nur solange diese Praktiken für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt relevant sind. Obwohl der Artikel ein entscheidender Schritt zum Schutz traditioneller Innovationsleistungen ist, ist er dennoch in die CBD-Vorgabe eingebettet, den Zugang zu genetischen Resourcen zu fördern.
Während viele Staaten des globalen Südens gerade wegen der Einkommensmöglichkeiten im Rahmen von Verträgen mit Unternehmen und Forschungsinstituten diesen Zugang über internationale Regelwerke weitgehend absichern wollen – denn durch private Nutzungsrechte wird eine neue Ressource für den Weltmarkt inwertgesetzt –, stehen indigene Völker und lokale WissensträgerInnen vor dem folgenden Dilemma: „Ohne Kontrolle über ihre geistigen Produkte droht ihr Wissen ausgebeutet zu werden, indem ihnen jeglicher materieller Gewinn vorenthalten wird. Wenn sie aber auf geistiges Eigentumsrecht zurückgreifen, werden ihre bestehenden Arrangements der Wissensproduktion radikal verändert, auch wenn einige Individuen innerhalb indigener Gruppen als individuelle Personen davon profitieren mögen.“
Das zunehmende Interesse an traditionellem Wissen hat in den letzten Jahren zu einer Explosion internationaler Arbeitsgruppen zur Dokumentation, Förderung, Nutzung und dem Schutz dieser Wissensbestände innerhalb zahlreicher multilateraler Organisationen geführt (z.B. Weltbank, UNCTAD). Neben der Konvention über biologische Vielfalt ist der Regulierungsprozess innerhalb der WIPO zukünftig der rechtlich sicherlich weitreichendste. Die UNO-Sonderorganisation, die internationale Verträge zum Schutz geistiger Eigentumsrechte verwaltet, hat von ihren Mitgliedstaaten den Auftrag erhalten, die Schnittstellen zwischen dem Zugang zu genetischen Ressourcen, dem Schutz traditionellen Wissens und geistigen Eigentumsrechten zu untersuchen. Zu diesem Zweck rief sie im Jahr 2000 das Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore ins Leben.
Zwei grobe Linien bestimmen dort den halbjährlich fortgesetzten Diskussionsprozess: Zum einen untersucht das Komitee verschiedene Möglichkeiten, das Wissen indigener und lokaler Gruppen vor der Aneignung durch Unbefugte zu schützen – Optionen eines Defensivschutzes also. Zum anderen werden aktive Schutzinstrumente in ihrer Anpassungsfähigkeit an die Besonderheiten traditionellen Wissens abgewogen.
Insbesondere Datenbanken zur Dokumentation von traditionellem Wissen spielen bezüglich des defensiven Schutzes eine bedeutende Rolle in den Diskussionen der WIPO, denn sie ermöglichen den Patentämtern eine Suche nach schon vorhandenem Wissensstand, genannt „prior art“. Dies würde zwar die TrägerInnen traditionellen Wissens vor der Anmeldung eines Patents auf ihre medizinischen oder landwirtschaftlichen Kenntnisse schützen, denn der so genannte Erfinder könnte nicht mehr die erforderliche Neuheit seiner Erfindung in Anspruch nehmen. Aber mit der Veröffentlichung würde das Wissen dann der public domain zugeordnet werden und jegliche erfinderische Weiterentwicklung der vorhandenen intellektuellen Leistungen lokaler Gemeinschaften in westlichen Forschungslabors könnte danach patentiert werden.
Deshalb fordern Indigenen-Netzwerke wie der im Dezember 2002 neugegründete Zusammenschluss Call of the Earth Circle: Ancient Wisdom for Sustaining Cultures, Livelihoods and Environments, dass unbedingt auch Gewohnheitsrechte indigener Völker mit in die Diskussionen einbezogen werden. Denn in lokalen Gemeinschaften existieren zahlreiche elaborierte Systeme, den Zugang zu bestimmten Wissensbeständen zu regulieren, sei es beispielsweise durch Geheimhaltung oder die Verbindung des Wissens mit rituellen Fähigkeiten. Doch „trotz erdrückender Aufrufe indigener Völker zur Stärkung von existierenden Gewohnheitsrechtssystemen und zur Entwicklung von neuen Schutzregimen nach ihren eigenen Vorstellungen – statt das [westliche] System geistiger Eigentumsrechte aufoktroyiert zu bekommen – wurden diese Aufrufe weitgehend ignoriert“, so die indigenen Experten und Expertinnen in ihrer Eröffnungserklärung. Mit dem Call of the Earth Circle wollen sie eine Art alternativen Think Tank aufbauen, mit Hilfe dessen sie VertreterInnen indigener Völker im Bereich geistige Eigentumsrechte weiterbilden, den Dialog über indigene Positionen fördern und vor allem die Politik zu geistigem Eigentum und indigenem Wissen insofern rekonzeptionalisieren wollen, als dass sie den Fokus auf die indigenen Rechte lenken.
Derzeit kann von einer angemessenen Berücksichtigung indigener und kleinbäuerlicher Positionen zum Schutz traditionellen Wissens seitens der WIPO keine Rede sein. Die Diskussionen hinsichtlich aktiver Schutzinstrumente für traditionell gewachsene Innovationen bewegen sich nämlich deutlich in Richtung existierender geistiger Eigentumsrechte wie Patente, Copyright, Marken oder geographische Herkunftsbezeichnungen. Zwar werden auch mögliche Elemente eines sui generis-Systems diskutiert, also eines Systems, das über schon existierende Schutzmechanismen hinausgeht, indem es die besonderen Merkmale von traditionellen Innovationsleistungen mit einschließt, so z.B. ihre kollektive Entwicklung. Die Länder des Nordens verhindern jedoch jeglichen Fortschritt in diese Richtung: Ein internationales sui generis-Schutzsystem sei verfrüht, bevor nicht alle Möglichkeiten der Anwendung herkömmlicher exklusiver Nutzungsrechte sowie nationaler sui generis-Schutzsysteme eruiert worden seien.
Viel schwerer wiegt hinsichtlich der Partizipation von VertreterInnen indigener Völker aber, dass die WIPO-Generalversammlung einen Antrag des Intergovernmental Committee auf Einrichtung eines Fonds für die Teilnahme von indigenen Gruppen im vergangenen September abgelehnt hat. Obwohl das Komitee den politischen Willen zeigt, die Positionen indigener und lokaler Gemeinschaften zu hören und dies auch finanziell zu unterstützen, liegt das Problem doch an ganz anderer Stelle: Indigene Völker, die in vielen Staaten noch immer für ihre politische Selbstbestimmung und um ihre kulturellen und Landrechte kämpfen, werden in einem staatlichen Komitee nie die gleichen Mitspracherechte wahrnehmen wie RegierungsvertreterInnen.
Neben der grundsätzlichen Frage nach der Inwertsetzung lebender Materie, denn die hat in vieler Hinsicht das Interesse an traditionellem Wissen über noch unbekannte biologische Ressourcen erst angekurbelt, stehen also auch die indigenen Rechte auf die Anerkennung ihrer Rechtssysteme und ihrer Selbstbestimmung im Zentrum der Debatte um den Schutz traditionellen Wissens. Wäre ersteres nicht durch Sortenschutzrechte und Patente möglich, wären zumindest die Kleinbauern vor der Aneignung ihres über Generationen entwickelten Wissens über Nutzpflanzen bewahrt. Daher setzt sich seit dem dritten Weltsozialforum in Porto Alegre die internationale Bauern- und Bäuerinnenbewegung Via Campesina in einer neuen Kampagne dafür ein, dass Saatgut von der UNESCO zum gemeinsamen Erbe der Menschheit erklärt werden soll. „Denn Saatgut kann man nicht privatisieren, von ihm hängt die Welternährung ab“, so Francisca Rodríguez vom Internationalen Koordinierungskomitee der Bewegung.
Siehe auch : Biopiraterie
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